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Koalition streitet über Nachfolgeregelung für Vorratsdatenspeicherung
Nach dem Aus für die bisherige Vorratsdatenspeicherung streitet die "Ampel" weiter über die Nachfolgeregelung. Anders als in dem Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgesehen verlangt die SPD die Sicherung der IP-Adressen, wie der Abgeordnete Sebastian Fiedler am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP sagte. Der Deutsche Richterbund plädierte ebenfalls für die Speicherung der IP-Adressen und mahnte eine rasche Lösung an. Demgegenüber unterstützte der Deutsche Anwaltverein Buschmans Vorlage zur Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens.
"Alle, die die Ermittlungsbehörden vertreten, halten eine Speicherung von IP-Adressen durch die Telekommunikationsunternehmen für erforderlich", sagte Fiedler, der kriminalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion ist. Da gebe es aus der Praxis einen einheitlichen Befund. "Die Ampel-Koalition wäre nach schlecht beraten, diese Probleme von Justiz und Kriminalpolizei nicht ernst zu nehmen". Wenn im Darknet erfolgreich ermittelt werde, stehe am Ende dieser Ermittlungen immer eine IP-Adresse. "Liegen dazu keine Daten mehr vor, war alles umsonst", sagte Fiedler.
Die IP-Adressen seien "vergleichbar mit Kennzeichen an deutschen Autos", sagte Fiedler. Er habe "aber noch von niemandem gehört, der gefordert hat, die Vorratsdatenspeicherung beim Kraftfahrbundesamt müsse beendet und alle Halterdaten gelöscht werden", sagte der SPD-Politiker. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert die Speicherung der IP-Adressen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September die bisherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das Gesetz, das wegen des anhängigen Gerichtsverfahren seit längerem nicht mehr angewandt wurde, sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hieß es zur Begründung.
Als Nachfolgereglung schlägt Buschmann nun ein Quick-Freeze-Verfahren vor. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden diese dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der Justizminister hat seinen Referentenentwurf am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben.
"Die Regelungen zu Quick Freeze werden in der Praxis nicht als großer Gewinn für die Ermittlungen gesehen", sagte Fiedler. "Sie können unter bestimmten Bedingungen in Einzelfällen helfen."
Fiedler zeigte sich überzeugt davon, dass es im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren noch zu Änderungen an Buschmanns Vorhaben kommen wird. Es sei davon auszugehen, dass der Entwurf "so den Bundestag nicht erreichen wird, da die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser und des Justizministers zunächst in Einklang gebracht werden müssen".
Auch Faeser hatte Buschmanns Vorlage als unzureichend kritisiert. Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, sagte zu AFP, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse deutlich machen, "wo er in dieser wichtigen Frage steht und den Weg zu einem praxistauglichen Kompromiss zwischen dem Bundesjustizminister und der Bundesinnenministerin ebnen". Es dürfe bei dem wichtigen Thema "keine monatelange Hängepartie geben".
Die von Buschmann vorgeschlagene sogenannte Quick-Freeze-Lösung "greift zu kurz, weil sich damit nur Verkehrsdaten einfrieren ließen, die bei den Providern zu Geschäftszwecken noch vorhanden sind". In der Regel seien die Daten aber bereits nach wenigen Tagen gelöscht, sagte Rebehn.
"Eine anlasslose Überwachung ist nie im Sinne des Rechtsstaats", sagte hingegen der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltverein (DAV) Swen Walentowski. Das vom Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren berücksichtige das und sehe einen Richtervorbehalt vor. "Nach Jahren der Debatte hat der EuGH die Vorratsdatenspeicherung ausgeräumt. "Dass nun versucht wird, deren Überreste in eine neue rechtliche Regelung zu zwingen, ist beschämend."
C.Meier--BTB