-
Sängerin Bonnie Tyler wird in ihrer walisischen Heimat beigesetzt
-
Zwei Verfahren: Russische Justiz befasst sich erneut mit Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Kallas: EU will Russland-Sanktionen deutlich ausweiten
-
Trump will Militärübungen mit Südkorea "wesentlich" verringern
-
Brand im Hohen Venn: Evakierung von Teilen von Monschau angeordnet
-
Lula und Flavio Bolsonaro umwerben bei Wahlkampfauftakt Brasiliens weibliche Wählerschaft
-
Bittere Pleite: Mihambo verpasst überraschend eine EM-Medaille
-
Speerwerferin Ulbricht holt überraschend Silber
-
Wie Krause: Ruppert rennt zu EM-Gold über die Hindernisse
-
Zehntausende fordern Untersuchung von Gründen für Tod von Cambridge-Professor Arday
-
In der Mixed-Staffel: Silbernes Happy End für Lückenkemper
-
Feuer im Hohen Venn in Belgien nur noch 25 Kilometer von deutscher Grenze entfernt
-
Drei Tote bei Waldbränden auf griechischer Insel Salamis und in Spanien
-
Soldat stirbt im Kampf gegen Waldbrand in Nordspanien
-
Trumps Gesandter Kushner trifft mit Hamas-Anführern zusammen
-
Wagenknecht ruft Höcke erneut zu Gespräch über neue Regierung in Thüringen auf
-
Schwimm-EM: Gose gewinnt wieder Silber - Werner holt Bronze
-
Cristiano Ronaldo: 2026 "wahrscheinlich" letztes Jahr als Fußballer
-
Mindestens 16 Todesopfer bei gegenseitigen Angriffen in Russland und der Ukraine
-
Jung zum zweiten Mal Weltmeister - Silber für Deutschland
-
Drittes Gold zum Abschluss: Varfolomeev siegt auch mit dem Band
-
Zwei Tote bei Waldbränden auf griechischer Insel Salamis
-
AfD sieht keinen Zusammenhang zwischen Waldbränden und Klimawandel
-
Lage bei Waldbränden in Nordrhein-Westfalen entspannt sich
-
Tausende Indonesier warten nach tödlichem Erdbeben auf Hilfe
-
Grodowski trifft dreifach: Bielefeld besiegt Cottbus
-
Reese trifft, Wolfsburg siegt
-
Elf Spiele ohne Sieg: Darmstadt kann nicht mehr gewinnen
-
Insgesamt zwölf Tote bei gegenseitigen Angriffen in Russland und der Ukraine
-
SPD-Ministerien legen Aktionsplan gegen Hitze vor - Union verlangt Präzisierung
-
Waldbrand in Belgien droht Lage in Deutschland zu verschärfen
-
Linke erwarten Scheitern des SPD-Projekts für Hitzeschutz im Grundgesetz
-
Zwölf Tote bei Busunfall in Ungarn - Fünf Menschen in Lebensgefahr
-
Hitzeschutz im Grundgesetz: Grüne bieten Koalition Unterstützung an
-
Nach Zusammenbruch: Musiala geht es soweit wieder gut
-
Zweites WM-Gold in Frankfurt: Varfolomeev siegt mit dem Ball
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn: Feuer breitet sich vor deutscher Grenze aus
-
Nächste Medaille: Varfolomeev holt WM-Bronze mit dem Reifen
-
Hitzeschutz im Grundgesetz: CDU fordert von SPD Klärung offener Fragen
-
Feuer anderthalb Kilometer von deutscher Grenze entfernt - Kein Übergreifen erwartet
-
Zwölf Menschen bei Busunglück in Ungarn gestorben
-
DFB-Vorstellung: Klopp räumt Fehler ein
-
Solo zum Titel: Petros gewinnt EM-Gold im Marathon
-
Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin
-
Waldbrand in Belgien nahe Deutschland hat 3000 Hektar Land zerstört
-
Je drei Tote in Russland und der Ukraine - massive Drohnenangriffe auf Moskau
-
Attacke auf Senioren in Hessen: Ein Toter und eine Schwerverletzte
-
Protest gegen Abtreibungsgegner eskaliert: Zwölf verletzte Polizisten in Göttingen
-
Medien: Neun Tote bei Starkregen im Osten Japans
-
SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor - Beharren auf Verfassungsänderung
Karlsruhe: Datenweitergabe durch Verfassungsschutz muss neu geregelt werden
Die Weitergabe von persönlichen, durch den Verfassungsschutz gesammelten Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft muss neu geregelt werden. Die aktuelle Regelung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die 2013 durch den später als NSU-Helfer verurteilten Carsten S. eingereichte Verfassungsbeschwerde Erfolg. (Az. 1 BvR 2354/13)
Er wandte sich dagegen, dass der Inlandsgeheimdienst zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten personenbezogene Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergibt. Das sind Taten, die sich beispielsweise gegen den Rechtsstaat oder die Landessicherheit richten. Konkret ging es S. um das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das zur Bekämpfung von Rechtsextremismus die Speicherung gewisser Daten vorsieht und auf das Bundesverfassungsschutzgesetz Bezug nimmt.
Das Gericht erklärte nun, dass die aktuelle Regelung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Zwar diene sie dem legitimen Zweck, die Sicherheit des Staats und der Bevölkerung zu schützen. Doch sei sie nicht klar genug und außerdem nicht verhältnismäßig. Im strittigen Gesetz werden nämlich die Straftaten, für die es gelten soll, nicht einzeln aufgeführt. Stattdessen bezieht es sich auf ein anderes Gesetz, in dem verschiedene Delikte gelistet sind.
Diese könnten aber nicht alle als "besonders schwere Straftaten" gelten, erklärte das Bundesverfassungsgericht - und nur für deren Verfolgung dürfe der Verfassungsschutz Daten an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeben. Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden sind nämlich getrennt: Der Verfassungsschutz darf zwar mehr Daten sammeln, aber bei Straftaten nicht selbst gegen Täter oder Verdächtige vorgehen.
Das Gericht rügte außerdem, dass die Weitergabe der Daten nicht an eine konkrete Gefahrenlage oder den erhärteten Verdacht auf solche Straftaten gebunden sei. Es entschied aber, dass die Regelung bis Ende 2023 eingeschränkt bestehen bleiben kann.
Sie sei nämlich nicht im Kern verfassungswidrig, sondern nur in einzelnen Aspekten. "Ein effektiver Informationsaustausch, welcher der Verhinderung und Verfolgung von Staatsschutzdelikten dient, ist von großer Bedeutung", erklärte das Gericht. Allerdings dürften Daten auch jetzt schon nur bei besonders schweren Straftaten weitergegeben werden. Wann die "Übermittlungsschwelle" überschritten sei, hänge auch davon ab, an welche Behörde die Daten gingen.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte den Namen des Beschwerdeführers nicht, teilte aber mit, dass dieser 2018 im Prozess um die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wegen Beihilfe zu neun Morden zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war und derzeit im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamts sei.
Der NSU, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen. Seine Existenz wurde erst 2011 bekannt. Böhnhardt und Mundlos begingen Suizid. Zschäpe sowie vier Helfer der Terrorzelle sind inzwischen rechtskräftig verurteilt. S. bekam drei Jahre Jugendhaft. Nur durch seine umfassende Aussage konnte die Bundesanwaltschaft die Tatabläufe damals weitgehend ermitteln. Er war auch der einzige Angeklagte, der Reue zeigte.
B.Shevchenko--BTB