- Mehr als zwei Wochen nach Verschwinden von Arian: Polizei sucht Fluss Oste ab
- Umfrage: Mehrheit hält EU-Politik für wichtig beim Verbraucherschutz
- Chinas Präsident Xi trifft auf Europareise serbischen Staatschef Vucic
- Giffey nach Angriff in Berliner Bibliothek: "Es geht mir gut"
- "Einfach drüberfahren"-Kommentar gegen Klimakleber: Gericht bestätigt Freispruch
- EU-Parlament muss bestimmte Informationen zu verurteiltem Abgeordneten herausgeben
- 52-Jähriger kommt nach versuchter Entführung von Kind in Böblingen in Psychiatrie
- Statistikamt: Insolvenzen im April erneut stark gestiegen
- Pistorius bekräftigt bei USA-Reise Pläne für höhere Verteidigungsausgaben
- Industrieproduktion in Deutschland im März wieder zurückgegangen
- Bayern-Trainer Tuchel: In Halbfinals unbesiegbar
- Studie: Hohe Beteiligung bei Europawahl im Juni erwartet
- Bürger in Nordmazedonien wählen Parlament und Staatsspitze
- Jede fünfte Mutter in Deutschland hatte 2022 drei oder mehr Kinder
- Ifo: Mangel an Aufträgen hemmt die konjunkturelle Entwicklung
- Süßwarenindustrie: Gewerkschaftsforderung für Tarifrunde "realitätsfremd"
- USA setzen Bombenlieferung an Israel wegen Bedenken zu Offensive in Rafah aus
- Sport Bild: Real will Wirtz 2025
- Copernicus: April elfter Monat in Folge mit Temperaturrekord
- Tuchel warnt vor "Schlüsselspieler" Kroos
- NBA: Doncic und Dallas verlieren Viertelfinal-Auftakt
- Wilde Partynacht: BVB rutscht und tanzt Richtung Wembley
- NBA: Gobert zum vierten Mal bester Defensivspieler
- Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey bei Angriff leicht verletzt
- Olympisches Feuer trifft in Marseille ein
- Bundesgerichtshof verhandelt über Kautionsrückzahlung bei Schaden an Mietwohnung
- EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Informationen zu verurteiltem Abgeordneten
- Parlaments- und Präsidentschaftswahl in Nordmazedonien
- Bundesratspräsidentin Schwesig bei Gedenkfeier zum Sieg der Alliierten 1945 in Paris
- Verteidigungsminister Pistorius im Rahmen von Nordamerika-Reise bei UN-Generalsekretär
- Scholz empfängt Finnlands Präsidenten Stubb im Kanzleramt
- Kabinett will neue Bundesdatenschutzbeauftragte vorschlagen
- Dokumentenaffäre: Prozess gegen Ex-US-Präsident Trump auf unbestimmte Zeit verschoben
- Favoriten aus Kroatien und Ukraine überstehen erstes ESC-Halbfinale
- Reus will den Henkelpott: "Sonst wär es scheiße"
- Der BVB stürmt nach Wembley - Revanche gegen Bayern?
- IAEA-Chef beklagt nach Iran-Reise "völlig unbefriedigende" Lage bei Atom-Zusammenarbeit
- Anlegestelle für Hilfslieferungen vor Küste des Gazastreifens ist fertig
- Während Heimatbesuch von Prinz Harry kein Treffen mit krebskrankem Vater Charles
- Pro-palästinensische Proteste an deutschen und europäischen Hochschulen fortgesetzt
- Innenminister wollen nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke schärfe Gesetze prüfen
- Erstes Halbfinale des Eurovision Song Contest in Malmö läuft
- Bytedance und Tiktok reichen Klage gegen US-Ultimatum für Verkauf ein
- Schalke feiert Klassenerhalt - Osnabrück erster Absteiger
- CL: Magdeburg gegen Aalborg, Kiel gegen Barcelona
- Macron besucht mit Chinas Staatschef Xi ein Restaurant in den Pyrenäen
- Israel hält Grenzübergang Rafah unter Kontrolle - Gaza-Verhandlungen unter Hochdruck
- CDU-Parteitag nimmt neues Grundsatzprogramm einstimmig an
- Erfolg auf Sand: Kerber in Rom eine Runde weiter
- Haus von Rapper Drake nach Schießerei abgeriegelt - Wachmann schwer verletzt
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).
Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.
Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.
Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.
P.Anderson--BTB