-
Zu 99 Prozent: DFB-Team im Sechzehntelfinale gegen Paraguay
-
DGB fordert höheres Rentenniveau und verpflichtende Betriebsrenten
-
Hitzewelle steuert auf Höhepunkt zu: Temperaturen von über 40 Grad möglich
-
EU will wehrfähigen Ukrainern keinen Schutzstatus mehr gewähren
-
Lebenslange Haftstrafe in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
-
Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser
-
Bei DFB-Pleite: Nächste Top-Quote für ARD
-
Thüringens Innenminister Maier fordert AfD-Verbotsverfahren
-
Gut 450.000 wohnungslose Menschen in Deutschland untergebracht
-
Zahl der Scheidungen leicht gestiegen - Insgesamt weniger Ehen
-
Rheinland-pfälzischer Ministerpräsident mit Beschlüssen zu Kommunalentlastung zufrieden
-
努莎·奧貝爾與迪特馬爾·沃伊德克:波茨坦如何辜負一名重度殘障幼兒
-
Bayern vor Gavel-Verpflichtung: "Sehr nah an einer Lösung"
-
Нуша Аубель и Дитмар Войдке: как Потсдам бросает на произвол судьбы малыша с тяжелой формой инвалидности
-
Stuttgarter Feuerwehr rettet vier junge Turmfalken aus heißer Blechverkleidung
-
Wissenschaftler: Intensität der derzeitigen Hitzewelle hängt "eindeutig" mit Klimawandel zusammen
-
Zwei Stürme im Anmarsch: Mehr als hundert Flüge in Japan gestrichen
-
Nach Mega-Rotation: USA unterliegen Türkei
-
Erste K.o.-Runde: Noch vier deutsche Gegner möglich
-
Remis reicht: Australien zieht in K.o.-Runde ein
-
Mieten für eine Million Wohnungen in New York werden eingefroren
-
Ein Fehler? Neuer wiegelt ab
-
Russland meldet massive ukrainische Angriffe auf Moskau: 28 Drohnen abgeschossen
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela
-
BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas
-
Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt
-
Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg
-
Politik und Deutsche Bahn äußern sich zur Zukunft von Stuttgart 21
-
Bundestag stimmt über Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf 235
-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).
Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.
Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.
Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.
P.Anderson--BTB