Berliner Tageblatt - Städtetag erwartet rasche Korrektur des neuen Infektionsschutzgesetzes

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Städtetag erwartet rasche Korrektur des neuen Infektionsschutzgesetzes
Städtetag erwartet rasche Korrektur des neuen Infektionsschutzgesetzes / Foto: ©

Städtetag erwartet rasche Korrektur des neuen Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Städtetag erwartet eine rasche Korrektur der neuen Corona-Regeln. "Das neue Infektionsschutzgesetz beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Kommunen, um auf die Corona-Lage rasch zu reagieren. Es ist jetzt ein Flickenteppich zu befürchten", sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Funke-Zeitungen vom Samstag. "Und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss."

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Weil die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache, sei es richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, fügte der Oberbürgermeister von Münster hinzu. "Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland und wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist."

Lewe legte den Ländern nahe, rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist am 2. April zu entscheiden, ob sie weiter Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel oder 3G oder 2G in manchen Lebensbereichen erlauben wollten. Der CDU-Politiker kritisierte, dass solche Maßnahmen nach dem neuen Gesetz dann nur noch in Hotspots möglich sind, "von denen bisher niemand weiß, wo sie sind". Das Infektionsschutzgesetz sei "kompliziert und ungenau". Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte.

Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen nur noch übergangsweise bis Anfang April erlaubt.

Ohne das neue Gesetz wären alle bisherigen Beschränkungen an diesem Samstag ausgelaufen. An ihre Stelle tritt nun ein so genannter Basisschutz, der im Kern lediglich eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für sogenannte Hotspots anordnen. Übergangsweise dürfen die Länder aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen.

O.Krause--BTB