-
DOSB: Bewertungssystem für Olympia-Bewerberranking beschlossen
-
Merz zu Antrittsbesuchen in Jordanien und Israel abgeflogen
-
"Macht euch keine Sorgen": Thomas Gottschalk wendet sich an seine Fans
-
Weikert attackiert Schenderlein: "Bitte nie gegen den Sport"
-
BSW beginnt Bundesparteitag in Magdeburg - Wahl neuer Führung geplant
-
"Ganz neues System": Arbeitsministerin Bas für grundlegende Rentenreform
-
Bach ermuntert DOSB bei Olympia-Bewerbung: "Packen Sie es an!"
-
Kallas zu neuer US-Sicherheitsstrategie: USA weiter "unser größter Verbündeter"
-
Armin Laschet übernimmt Vorsitz von Karlspreisgesellschaft
-
Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien
-
Olympia-Quali: Deutsche Curling-Frauen starten mit Niederlage
-
NHL: Peterka und Utah siegen erneut
-
Wagner glänzt: Orlando schlägt Miami
-
Bis Montag: Mainzer Trainersuche vor dem Abschluss
-
"Football" statt "Soccer"? Trump fordert Umbenennung
-
WM-Quartier: Nagelsmann ist "guter Dinge"
-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten
Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)
Der Großhändler hatte einer Trafik - wie ein Kiosk in Österreich heißt - Zigaretten in einer Packung geliefert, auf der unter anderem stand, die Ware sei "perfekt abgerundet". Angaben, die sich auf den Geschmack oder Geruch beziehen, dürfen auf Zigarettenpackungen nicht stehen.
Der Geschäftsführer wehrte sich vor Gericht gegen die Geldbuße. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um die Auslegung der EU-Richtlinie zu Tabakerzeugnissen.
In Österreich - anders als in Deutschland - ist bei Umsetzung der Richtlinie nicht genau definiert worden, was "in Verkehr bringen" heißt. Die Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Tabakerzeugnisse mit verbotener Aufmachung nicht in Verkehr gebracht werden. Das österreichische Gericht wollte wissen, ob sich das nur auf die eigentliche Verkaufsstelle, also hier die Trafik, bezieht.
Das verneinte der EuGH nun. Diese Verpflichtung der EU-Staaten sei nicht auf den Zeitpunkt beschränkt, zu dem die Zigaretten an den Verbraucher abgegeben würden. Denn sonst sei das Risiko zu hoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Ware bekämen, die der Richtlinie nicht entspreche und der Gesundheit schade.
Im zugrundeliegenden Rechtsstreit des Tabakgroßhändlers mit den Behörden muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es muss dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
H.Seidel--BTB