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Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die große Krankenhausreform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach (SPD) verbessern - ein Gesetzentwurf dazu soll nach dem Sommer ins Kabinett. Wie es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium hieß, soll sich das Bundeskabinett nach der parlamentarischen Sommerpause mit einem entsprechenden Entwurf befassen. Zuvor sei geplant, mit den Bundesländern ins Gespräch zu kommen, um diese frühzeitig einzubinden. Die Sommerpause des Parlaments geht bis Anfang September.
Bei dem Vorhaben handelt es sich demnach um eine Änderung des Krankenhausverbesserungsgesetzes von Lauterbach. Insgesamt solle aber am Ziel festgehalten werden, die Reform schnell auf den Weg zu bringen, hieß es aus dem Ministerium weiter.
Die von Lauterbach angestoßene Reform war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Mit der Reform sollen die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessert und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindert werden.
Die Bundesländer hatten bei Ausarbeitung der Reform unter anderem bemängelt, nicht genug eingebunden zu sein. Dies will das Gesundheitsministerium bei den geplanten Änderungen nun dem Vernehmen nach ändern.
Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai betont, die Krankenhausreform "verbessern" zu wollen. An den Zielen der Reform hält sie aber nach eigenen Angaben fest.
Großer Handlungsbedarf im Gesundheitssektor besteht auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung - beide verzeichnen Defizite in Milliardenhöhe. Die schwarz-rote Koalition will deshalb beide reformieren, konkrete Vorschläge sollen zwei Kommissionen erarbeiten. Wie nun aus dem Gesundheitsministerium verlautete, soll jene zur GKV möglichst schon 2026 Ergebnisse präsentieren - und nicht erst 2027, wie im Koalitionsvertrag festgehalten.
Die Grundlagen einer laut Vertrag "großen Pflegereform" soll eine Bund-Länder-Kommission erarbeiten. Ihre Arbeit solle sie im Juli vor der parlamentarischen Sommerpause aufnehmen, hieß es nun aus dem Ministerium. Ergebnisse sollen demnach möglichst bis Ende des Jahres präsentiert werden.
Y.Bouchard--BTB