-
Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen
-
Iran-Krieg: Trump verlängert Lockerung der Schifffahrtsregeln in den USA
-
Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück
-
Türkisches Parlament beschließt PKK-Amnestie - Keine Angaben zu Öcalan
-
Leichtathletik-EM: Bremm stürmt zu 5000-m-Silber
-
Russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Tränen bei Lückenkemper: Aus im Halbfinale
-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen
-
Trump fordert Entschädigungen vom Iran
-
Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Schwimm-EM: Märtens holt mit Staffel erste Becken-Medaille
-
Kosovo-Schutztruppe KFOR will Präsenz an Schlüsselpositionen zurückfahren
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale
-
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung
Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich die Frage, wie weit Werbung für Hörgeräte gehen darf. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Anbieter Amplifon. Dieser warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)
Ein Hörgerät kann bis zu 4500 Euro kosten, es gibt aber auch deutlich preiswertere Modelle. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Geräte bis etwa 700 Euro.
Die gesammelten Payback-Punkte konnten in Sachprämien oder Einkaufsgutscheine umgewandelt oder auch gespendet werden. Die Wettbewerbszentrale hält Amplifons Werbung für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz.
Vor dem Landgericht Hamburg hatte sie keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht der Hansestadt gab der Klage aber im Februar 2024 teilweise statt. Demnach gilt für die Werbung mit Payback-Punkten in dem Fall eine Höchstgrenze von fünf Euro an gutgeschriebenen Punkten. Darunter handle es sich um eine geringwertige Kleinigkeit.
Der BGH hatte die Grenze bislang bei einem Euro gezogen, das galt aber für Arzneimittel. Gegen das Hamburger Urteil legten beide Seiten Revision in Karlsruhe ein, um es überprüfen zu lassen und ihr Ziel zu erreichen. Nun wurde verhandelt.
Wer Payback nutze, versuche auch dort einzukaufen, wo er Punkte sammeln könne, argumentierte der Anwalt der Wettbewerbszentrale vor dem BGH. Durch die Werbung würden Verbraucher also unsachlich beeinflusst.
Der Anwalt von Amplifon hielt dagegen, dass niemand seine Entscheidung für ein bestimmtes Hörgerät von Payback-Punkten abhängig mache, sondern stattdessen von der Art seiner Hörstörung und vom eigenen Geldbeutel.
Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Meist wird es einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
J.Horn--BTB