-
Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen
-
Iran-Krieg: Trump verlängert Lockerung der Schifffahrtsregeln in den USA
-
Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück
-
Türkisches Parlament beschließt PKK-Amnestie - Keine Angaben zu Öcalan
-
Leichtathletik-EM: Bremm stürmt zu 5000-m-Silber
-
Russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Tränen bei Lückenkemper: Aus im Halbfinale
-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen
-
Trump fordert Entschädigungen vom Iran
-
Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Schwimm-EM: Märtens holt mit Staffel erste Becken-Medaille
-
Kosovo-Schutztruppe KFOR will Präsenz an Schlüsselpositionen zurückfahren
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale
-
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen
Grundstücksbesitzer müssen die Nester von Eichenprozessionsspinnern beseitigen, wenn dies die Behörden wegen des Gesundheitsschutzes anordnen. Das Verwaltungsgericht Leipzig wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge mehrerer Eigentümer auf vorläufigen Rechtsschutz in drei Eilverfahren ab und erklärte die Anordnungen für rechtmäßig. (3 L 603/25, 3 L 604/24 und 605/25)
Auf den Waldgrundstücken der Eigentümer im Landkreis Nordsachsen wurden in verschiedenen Bäumen Nester des Eichenprozessionsspinners gefunden. Deren Raupen entwickeln mit Widerhaken versehene Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen sowie weitere Symptomen aus.
Der Verwaltungsverband forderte die Eigentümer per Bescheid auf, umgehend die Nester auf den befallenen Bäumen zu entfernen. Andernfalls wurde angedroht, dass die Behörden dies selbst erledigen werden. Gegen die Bescheide erhoben die Eigentümer Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
Sie begründeten dies mit Kosten für die Beseitigung der Nester. Auch seien als weniger belastende Maßnahmen eine Absperrung des betroffenen Waldstücks sowie die Aufstellung von Hinweisschildern möglich, um einen Kontakt mit den Raupen zu vermeiden, argumentierten die Grundstücksbesitzer.
Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab und verwies auf den Gesundheitsschutz. Die Gefahren durch die Rauben gingen unmittelbar von den Nestern aus und beträfen die Eigentümer. Auf deren Verschulden komme es dabei nicht an. Da sich die Grundstücke in einem nach dem Naturschutzrecht besonders geschützten Gebiet befänden, sei auch nur die Beseitigung durch Absaugen der Nester durch Baumkletterer möglich.
Mildere Mittel seien nicht ersichtlich. Ein Aufstellen von Warnschildern oder das Schließen der Fenster und Türen durch die Anwohner komme nicht in Betracht, erklärte das Verwaltungsgericht. Nicht zuletzt seien die Kosten angesichts des Grundstückswerts zumutbar. Gegen die Entscheidungen können die Eigentümer Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
J.Horn--BTB