-
NHL: Peterka und Utah siegen erneut
-
Wagner glänzt: Orlando schlägt Miami
-
Bis Montag: Mainzer Trainersuche vor dem Abschluss
-
"Football" statt "Soccer"? Trump fordert Umbenennung
-
WM-Quartier: Nagelsmann ist "guter Dinge"
-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
USA warnen in neuer Sicherheitsstrategie vor kultureller "Auslöschung" Europas
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)
Wegen starken Übergewichts hatte die Krankenkasse der Klägerin 2018 eine Magenverkleinerung bezahlt. Dadurch konnte sie erheblich abnehmen, haderte nun aber mit den entstandenen Hautfalten ihres Körpers. Daher beantragte sie auch die Kostenübernahme für eine Straffung der Haut an Bauch und Brust.
Die Krankenkasse und auch die Instanzgerichte lehnten dies ab. Die Behandlung sei weder aus hautmedizinischen noch aus anderen gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen, erklärten sie. Es habe sich um einen kosmetischen Eingriff gehandelt.
Dabei hatte das bayerische Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen. Mit ihrer Beschwerde verwies die Frau auf die Rechtsprechung des BSG zur Entfernung einer Brust, etwa bei Krebs. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen gegebenenfalls eine Brust-Aufbauplastik bezahlen.
Dennoch wies das BSG die Beschwerde nun ab. Dass der Frau eine Kostenerstattung für die Operation nicht zustehe, ergebe sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung, erklärte es.
Nach einer Brustentfernung werde mit der Aufbauplastik der direkt vor dem Eingriff bestehende Zustand wieder hergestellt. Darum gehe es bei der Klägerin hier aber gerade nicht. Die von ihr inzwischen aus eigener Tasche bezahlten Operationen seien an ganz anderen Körperstellen als dem Magen erfolgt. Ziel sei ein Zustand gewesen, wie er schon lange vor der Magenoperation bestanden habe, nämlich vor der Entwicklung der Adipositas.
Y.Bouchard--BTB