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Organspende: Bundesrat fordert erneut Widerspruchslösung
Der Bundesrat hat einen erneuten Anlauf zur Reform der Organspende in Deutschland unternommen. Die Länderkammer unterstützte am Freitag einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung. Damit würde künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat - etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis. Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut.
Der Widerspruch soll nach dem Gesetzentwurf des Bundesrats im Organspende-Register, durch den Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.
Bei Minderjährigen würden die Eltern entscheiden, es sei denn, das Kind hat bereits zu Lebzeiten seine Position deutlich gemacht. Bei Menschen, die die Bedeutung und Tragweite einer Organspende nicht erkennen können, würde nach dem Länderentwurf eine Organentnahme grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Bundesrat hatte einen gleichlautenden Vorstoß zur Änderung des Transplantationsgesetzes schon 2024 verabschiedet. Dieser wurde aber vor den Neuwahlen nicht mehr im Bundestag behandelt und muss nun erneut eingebracht werden. Im vergangenen Dezember diskutierte der Bundestag allerdings einen Gruppenantrag seiner Abgeordneten zur Widerspruchslösung. Über diesen wurde aber nicht mehr abgestimmt, womit die Initiative in der jetzt laufenden Legislaturperiode neu eingebracht werden müsste.
A.Gasser--BTB