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Kabinett will Verfügbarkeit von Medizinal-Cannabis einschränken
Die Bundesregierung will die Verfügbarkeit von Cannabis einschränken, das zu medizinischen Zwecken genutzt wird. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, die für die Verschreibung einen persönlichen Kontakt zum Arzt verlangt und den Versand untersagt, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Es verwies darauf, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 "eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten" sei.
Im ersten Halbjahr 2025 nahmen demnach die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. "Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen", hieß es. Denn die Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung seien "nur im einstelligen Prozentbereich" gestiegen.
Medizinal-Cannabis kann nach den Plänen "künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden", erklärte das Ministerium zu der geplanten Gesetzesänderung. Bei Folgeverschreibungen müsse "eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen". In den folgenden drei Quartalen könne die Verschreibung dann "auch auf telemedizinischem Weg erfolgen".
Dass der Versandweg für Medizinal-Cannabis nun ausgeschlossen werden soll, begründete das Ministerium mit den "umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten", die "im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen" müssten. Der Botendienst der Apotheken bleibe von dem Versandverbot aber unberührt.
E.Schubert--BTB