-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt im September voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
-
Niedrige Füllstände: Reiche ordnet mehr Gaseinspeicherung an
-
Israelischer Minister: "Terrorist" wollte Flydubai-Flugzeug zum Absturz bringen
-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
-
DFB-Team bangt um Einsatz von Schlotterbeck
-
Unterdrückung von Samen in Schweden: Wahrheitskommission fordert Wiedergutmachung
-
Linnemann zu Pflegereform: "Werden Einsparungen vornehmen müssen"
-
Paparazzi vor Schule: Sprecher von Prinz Harry kritisiert "rücksichtslose" Fotografen
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung zeigt Verständnis - verurteilt aber Gewalt
-
Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden
-
Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten
-
Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht
-
Medienberichte über Prügelei im Cockpit: Flugzeuge landet außerplanmäßig in Saudi-Arabien
-
Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen
-
Drohnenerkennungssystem am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen
-
Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform
-
Arbeitslosigkeit sinkt im September leicht - Herbstbelebung startet aber schwach
-
Übernahme von Tegut-Filialen durch Edeka: Monopolkommission warnt vor Folgen für Wettbewerb
-
Umfrage: Smartphones im Schulalltag stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen
-
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
-
Kfz-Haftpflicht: 7,4 Millionen Autofahrer werden in höhere Typklasse eingestuft
-
Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform
-
Ostbeauftragte fordert Finanzausgleich bei Einnahmen aus Erbschaftsteuer
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen
-
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
-
USA beenden offiziell Militäreinsatz im Irak
-
Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen
Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert
Mehr als 3700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst in Deutschland für das vergangene Jahr registriert. In mehr als 2800 Fällen seien diese Ursache für einen gesundheitlichen Schaden gewesen, teilte der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am Donnerstag in Berlin mit. Er erklärte: "Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten. sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro."
Insgesamt wurden 12.304 mutmaßliche Behandlungsfehler gemeldet, die der Medizinische Dienst überprüfte. Davon bestätigte sich also etwa jeder vierte Verdacht. In 134 Fällen stellten die Gutachterinnen und Gutachter der Kassen sogenannte Never Events fest - also potenziell schwerwiegende, vermeidbare Fehler etwa bei der Medikamentengabe, im Körper zurückgebliebene Gegenstände nach einer Operation oder Verwechslungen von Patienten.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes gibt es bei Behandlungsfehlern außerdem eine hohe Dunkelziffer. Wissenschaftlichen Studien zufolge sei davon auszugehen, dass nur drei Prozent der vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst würden, teilte er mit.
Er forderte "die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist". Außerdem solle es systematische Vorbeugung geben. Als Voraussetzung dafür sieht der Medizinische Dienst ein verpflichtendes Meldesystem für vermeidbare Schäden.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, unterstützte die Forderung nach einer verpflichtenden Information der Patienten. Außerdem forderte sie "eine Weiterentwicklung der Patientenrechte und eine Absenkung der Beweislast", da es hohe juristische Hürden gebe.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." Er forderte "endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds".
Der Medizinische Dienst erklärte in seiner Mitteilung auch, wie Patientinnen und Patienten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorgehen können. Sie können sich an ihre Krankenkasse wenden, die wiederum den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen kann. Bei einem tatsächlichen Behandlungsfehler wird dann geprüft, ob der gesundheitliche Schaden dadurch verursacht wurde. Nur dann kann es Anspruch auf Schadenersatz geben.
J.Fankhauser--BTB