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Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September
Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)
Hintergrund der Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister und heutige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) garantierte während der globalen Krise im Frühling 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen.
Die Folge waren zahlreiche Prozesse, die an verschiedenen Gerichten verhandelt werden. Teils geht es um dutzende Millionen Euro. Am BGH werden Urteile des Oberlandesgerichts Köln geprüft. Je nach Entscheidung des BGH droht dem Bund ein hoher Schaden.
J.Bergmann--BTB