-
Kabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe - Kritik auch von SPD
-
Norwegischer Staatsfonds macht 160 Milliarden Euro Gewinn im ersten Halbjahr
-
Pleite gegen die Ex: Lippmann verliert EM-Auftakt gegen Bock
-
65 Jahre Mauerbau: Wegner mahnt lebendige Erinnerung für junge Generationen an
-
Greenpeace: Ölkonzerne machen im Juli Rekordübergewinne mit Sprit
-
Leichenfund in Schleswig-Holstein: Jäger entdeckt männlichen Torso in Plastikfolie
-
Mehr Rechtsextremisten in Hessen - Zahl der Straftaten nimmt ab
-
Bundesregierung will den Zoll im Kampf gegen organisierte Kriminalität stärken
-
Herz-OP: Rod Stewart sagt US-Konzerte ab und will sich ein paar Wochen ausruhen
-
Umweltminister Schneider gegen Vertiefung von Flüssen wegen Niedrigwassers
-
Bundesregierung will begleitetes Trinken ab 14 Jahren abschaffen
-
Putin droht mit Beschlagnahmung europäischer Schiffe als Vergeltung
-
Hitze kann Wirkung von Medikamenten verändern: Branchenverband mahnt zu Vorsicht
-
Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Kinder finden Weltkriegsgranate bei Schatzsuche auf niedersächischem Campingplatz
-
Krankenkasse: Anteil der Kinder mit Bewegungsstörungen massiv gestiegen
-
Viele Unternehmen im Osten sehen Demokratie in Gefahr - sind aber defensiver
-
Das Rätselraten hat ein Ende: Ronaldo und seine langjährige Partnerin sind verheiratet
-
Kabinett beschließt umfassende Erweiterung der Geheimdienst-Befugnisse
-
Bundeskabinett bringt Frühstartrente auf den Weg
-
Weininstitut: Start der Weinlese in diesem Jahr außergewöhnlich früh
-
Weiter Waldbrände in Deutschland - Löschhubschrauber in Plauen im Einsatz
-
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
-
Nordseeküstenfischer beantragen staatliche Unterstützung für Betriebseinstellung
-
Ifo-Umfrage: Viele Unternehmen sehen Möglichkeit für sinkende Löhne durch KI
-
Caritas: Afghanistan steckt fünf Jahre nach Taliban-Machtübernahme weiter in Krise
-
Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann
-
Trotz Boykott-Drohung: Ausrichter Polen bereitet U20-WM vor
-
Gericht in Australien spricht Lieferdienstfahrern Vergütung über Mindestlohn zu
-
Freund von Ex-Frau mit über 70 Stichen getötet: Lebenslange Haft in Hessen
-
Linke kritisiert Frühstartrente: "Kinder brauchen keine Casino-Rente"
-
CDU-Innenpolitiker Oster verteidigt Geheimdienstreform gegen Kritik
-
Bundeswehr meldet mehrere hundert Zwischenfälle mit Drohnen in vergangenen Jahren
-
Sport Bild: Grünes Licht für Eberl-Verlängerung
-
Linke kritisiert Bafög-Reform: "Ignoranz gegenüber Lebensrealität an Hochschulen"
-
Seoul: Nordkorea feuert ballistische Rakete Richtung Japan ab
-
Silberner Hummel glaubt ans große Ding: "Gold wird kommen"
-
"Schon ungewohnt": Gose schwimmt auch ohne Coach zu EM-Silber
-
Kein Schlaf, aber starke Nerven: Gelungene WM-Premiere von Netz
-
Bronze-Verlust? Ansah hat "keine Angst"
-
Trump bestätigt heimlichen Flugzeugwechsel bei Abflug von Nato-Gipfel in Ankara
-
Warken verteidigt Geheimdienstreform - Scharfe Kritik von Kubicki
-
Spitzenkandidaten stellen sich in Sachsen-Anhalt Fragen von Bürgern
-
Kabinett befasst sich mit Geheimdienstreform und Frühstartrente
-
Totale Sonnenfinsternis in Spanien - partielle Verdunkelung in Deutschland
-
Seoul: Nordkorea startet ballistische Rakete Richtung Japan
-
Niedrigwasser: Bilger plädiert für weiteren Ausbau der Flüsse
-
Nach 17 Jahren: Venezuela und Israel nehmen wieder Konsularservice auf
-
Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen
-
Wagenknecht: BSW könnte Weg für AfD-Regierungschef in Sachsen-Anhalt freimachen
Tina Turner scheitert vor BGH in Streit um Show mit ihren Liedern
Sängerin Tina Turner ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einer Klage gegen den Veranstalter einer Tribute Show mit ihren Liedern gescheitert. Für die Show dürfe mit den Bildern der Turner sehr ähnlich sehenden Hauptdarstellerin geworben werden, urteilte der BGH am Donnerstag. Es ging um die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Recht am eigenen Bild und Namen. (Az. I ZR 2/21)
Turner befürchtet, Zuschauer würden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass sie selbst an der Show beteiligt sei - was nicht der Fall ist. Sie klagte auf Unterlassung gegen den Veranstalter. Damit hatte sie vor dem Landgericht Köln Erfolg, das Oberlandesgericht wies ihre Klage in der Berufung aber zurück. In diesem Urteil fand der BGH keine Rechtsfehler.
Zwar erwecke das Plakat tatsächlich den Eindruck, dass Turner darauf abgebildet sei, erklärte er. Nach dem Kunsturhebergesetz sei dies aber hier erlaubt. Die Werbung dürfe nicht so tun, als wirke Turner tatsächlich an der Show mit, betonte der BGH weiter - diese Behauptung sei den Plakaten aber auch nicht zu entnehmen.
C.Kovalenko--BTB