-
Geiger stark bei Horngacher-Abschied - Wellinger mit Traumnoten
-
Prognose für Wal vor Wismar laut Experte "deutlich verschlechtert"
-
Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte
-
CDU-Außenpolitiker Hardt: Syriens Wiederaufbau "in deutschem Interesse"
-
Hoeneß: "... dann ist Harry 250 Millionen wert"
-
Hohe Spritpreise: Bahn verzeichnet zu Ostern höhere Nachfrage
-
Nach Regierungswechsel in Nepal: Ex-Premier und zwei Ex-Minister festgenommen
-
Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte
-
Ostern: Bahn verzeichnet höhere Nachfrage als erwartet
-
"Es geht uns gut": Maduro wendet sich erstmals seit Entmachtung an seine Anhänger
-
Linkspartei kritisiert Antrittsbesuch von Syriens Übergangspräsident in Berlin
-
Antonelli historisch: Shootingstar gewinnt auch in Japan
-
NBA: Spurs begraben letzte Playoff-Hoffnungen der Bucks
-
75 Tage vor WM-Start: Aztekenstadion wiedereröffnet
-
Nordkorea testet im Beisein von Machthaber Kim neuen Raketenantrieb
-
Zwei Seider-Assists reichen nicht: Niederlage für Detroit
-
Gegen Ghana: Nagelsmann lässt weiter einspielen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Final Four
-
US-weite Großdemonstrationen gegen Trump: Über acht Millionen Teilnehmer
-
Wirtz hofft auf schnelle Musiala-Rückkehr
-
Die Sport-Höhepunkte am Sonntag, 29. März
-
"Bild": Vor Wismar gestrandeter Wal ist wieder frei
-
Medienbericht: US-Verteidigungsministerium bereitet Bodenoffensive im Iran vor
-
Digitalminister Wildberger warnt vor drohendem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
-
Hunderte Israelis protestieren gegen Iran-Krieg
-
WWF: Mehr als 500 Gemeinden in Deutschland an Earth Hour beteiligt
-
Amphibisches Angriffsschiff "USS Tripoli" in Golfregion eingetroffen
-
Nagelsmanns Kaderbekanntgabe findet am 12. Mai statt
-
Drei Journalisten bei israelischem Angriff im Libanon getötet
-
Snowboardcrosser Ulbricht holt Gesamtweltcup
-
Polizei vereitelt Sprengstoffanschlag auf Bank of America in Paris
-
Magdeburg gewinnt Spitzenspiel gegen Berlin
-
Drama um Wal in der Ostsee: Tier in Wismarer Bucht erneut gestrandet
-
CDU im Saarland nominiert Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
US-weite Großdemonstrationen gegen US-Präsident Trump begonnen
-
Zehntausende demonstrieren in London gegen Rechtsextremismus
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin zum dritten Mal in Folge Weltmeister
-
Große Gefühle bei Schmid-Abschied - Prevc siegt beim Finale
-
Mann in Witten sticht mit Messer auf seine Frau und Kinder ein: Junge stirbt
-
Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Ukraine vereinbart Luftverteidigungs-Abkommen mit Emiraten und Katar
-
Militärkreise: Drei Journalisten bei israelischem Angriff im Libanon getötet
-
Huthi-Miliz im Jemen greift mit Raketenangriff auf Israel in Iran-Krieg ein
-
Wal in der Ostsee: Tier in Wismarer Bucht gesichtet
-
Kurz vor Ostern: Zwölf Tonnen Kitkat-Schokoriegel geklaut
-
Skicross: Maier verpasst Gesamtweltcup - Himmelsbach überrascht
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kontroverse Debatte vor Reformempfehlungen
-
Trump wirft Merz fehlende Unterstützung bei Iran-Krieg vor - Kanzler sieht "massive Eskalation"
-
Papst Leo XIV. prangert bei Besuch in Monaco Kluft zwischen Arm und Reich an
-
Platz vier in Planica: DSV-Adler fliegen am Podest vorbei
Taucherglockenschiff "Carl Straat" vom Rhein darf Denkmal bleiben
Das 60 Jahre alte Taucherglockenschiff "Carl Straat" bleibt ein Denkmal. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte eine Klage der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegen die Eintragung in die Denkmalliste ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Schiff mit Heimathafen Duisburg verfügt über eine Taucherglocke, in der Arbeiter auf den Grund des Rheins herabgelassen werden können.
Die Düsseldorfer Bezirksregierung setzte es auf die Denkmalliste. Der Bund wehrte sich dagegen unter anderem mit dem Argument der aufwändigen Erhaltung, welches das Gericht jedoch nicht gelten ließ. Auch sei es nicht wichtig, dass die "Carl Straat" bald außer Betrieb gehen solle.
Die Eintragung in die Denkmalliste sei kein unzulässiger Eingriff in die Hoheitsrechte des Bundes, hieß es weiter. Es liege auf der Hand, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Erhaltung des 1963 gebauten Schiffs gebe. Es sei in Konstruktion wie Funktion in seiner Zeit einzigartig. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.
H.Seidel--BTB