-
Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zur Grabeskirche
-
Nagelsmann: WM für Nmecha in Gefahr
-
"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso
-
Nübel steht gegen Ghana im Tor
-
Drei Tote bei Nürnberg: Vatet tötet mutmaßlich Frau und Kind und sich selbst
-
Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche
-
Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen
-
Besuch von al-Scharaa: CDU betont deutsches Interesse - Linke und Grüne warnen
-
Signal an Evenepoel: Lipowitz Dritter bei Katalonien-Rundfahrt
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Amtsinhaber
-
Nach Bearman-Crash: Sicherheitsdebatte in der Formel 1
-
Sozialistischer Politiker Grégoire zum neuen Bürgermeister von Paris gewählt
-
Bericht: USA bereiten Bodenoffensive im Iran vor - Huthi-Miliz greift in den Krieg ein
-
Verstappen lässt Formel-1-Zukunft offen: "Lohnt es sich?"
-
Geiger stark bei Horngacher-Abschied - Wellinger mit Traumnoten
-
Prognose für Wal vor Wismar laut Experte "deutlich verschlechtert"
-
Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte
-
CDU-Außenpolitiker Hardt: Syriens Wiederaufbau "in deutschem Interesse"
-
Hoeneß: "... dann ist Harry 250 Millionen wert"
-
Hohe Spritpreise: Bahn verzeichnet zu Ostern höhere Nachfrage
-
Nach Regierungswechsel in Nepal: Ex-Premier und zwei Ex-Minister festgenommen
-
Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte
-
Ostern: Bahn verzeichnet höhere Nachfrage als erwartet
-
"Es geht uns gut": Maduro wendet sich erstmals seit Entmachtung an seine Anhänger
-
Linkspartei kritisiert Antrittsbesuch von Syriens Übergangspräsident in Berlin
-
Antonelli historisch: Shootingstar gewinnt auch in Japan
-
NBA: Spurs begraben letzte Playoff-Hoffnungen der Bucks
-
75 Tage vor WM-Start: Aztekenstadion wiedereröffnet
-
Nordkorea testet im Beisein von Machthaber Kim neuen Raketenantrieb
-
Zwei Seider-Assists reichen nicht: Niederlage für Detroit
-
Gegen Ghana: Nagelsmann lässt weiter einspielen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Final Four
-
US-weite Großdemonstrationen gegen Trump: Über acht Millionen Teilnehmer
-
Wirtz hofft auf schnelle Musiala-Rückkehr
-
Die Sport-Höhepunkte am Sonntag, 29. März
-
"Bild": Vor Wismar gestrandeter Wal ist wieder frei
-
Medienbericht: US-Verteidigungsministerium bereitet Bodenoffensive im Iran vor
-
Digitalminister Wildberger warnt vor drohendem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
-
Hunderte Israelis protestieren gegen Iran-Krieg
-
WWF: Mehr als 500 Gemeinden in Deutschland an Earth Hour beteiligt
-
Amphibisches Angriffsschiff "USS Tripoli" in Golfregion eingetroffen
-
Nagelsmanns Kaderbekanntgabe findet am 12. Mai statt
-
Drei Journalisten bei israelischem Angriff im Libanon getötet
-
Snowboardcrosser Ulbricht holt Gesamtweltcup
-
Polizei vereitelt Sprengstoffanschlag auf Bank of America in Paris
-
Magdeburg gewinnt Spitzenspiel gegen Berlin
-
Drama um Wal in der Ostsee: Tier in Wismarer Bucht erneut gestrandet
-
CDU im Saarland nominiert Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
US-weite Großdemonstrationen gegen US-Präsident Trump begonnen
Batman-Logo bleibt für US-Verlag DC-Comics geschützt
Das Batman-Logo, eine Fledermaus in einem Oval, bleibt in der EU dem US-Verlag DC-Comics vorbehalten. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage eines italienischen Großhändlers auf Löschung der Marke ab. (Az: T-735/21)
Ein Comicmagazin mit Batman, dem Helden im Fledermauskostüm, war erstmals 1939 in den USA erschienen. Das Fledermaus-Logo wurde 1998 auch in der EU eingetragen.
2019 beantragte der Großhändler Commerciale Italiana aus Neapel, die Marke zumindest für Bekleidung und Faschingskostüme für unwirksam zu erklären. Der Marke fehle die "Unterscheidungskraft", also der Zweck einer Marke, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Hinweis auf den Hersteller zu geben.
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante hatte den Antrag abgewiesen. Auch nach den von Commerciale Italiana vorgelegten Beweismitteln seien die Batman-Figur und das Logo gedanklich stets mit dem entsprechenden Verlag in Verbindung gebracht worden.
Dies hat nun auch das EuG bestätigt. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem Logo zunächst an die fiktive Comicfigur denken, schließe nicht aus, dass das Zeichen auch auf die Herkunft damit gekennzeichneter Waren verweisen kann. Zudem sei die Batman-Figur auch bei den Verbrauchern ihrerseits mit dem Verlag DC-Comics verbunden. Daher habe das EUIPO zu Recht festgestellt, dass das Logo über die notwendige Unterscheidungskraft verfügt.
H.Seidel--BTB