-
WTA: Swiatek fordert Rybakina im Finale von Toronto
-
Wenig Essen und verschimmelte Duschen: Aufklärung zu US-Flugzeugträger gefordert
-
US-Duell: Shelton und Nakashima im Finale von Montreal
-
Nach Tod des Vaters: Messi mit emotionalem Comeback für Miami
-
Selenskyj: Ukraine braucht mindestens fünf Prozent der US-Patriot-Raketen
-
"Abgehakt": Varfolomeev startet "erleichtert" in zweiten WM-Tag
-
Liebmann gewinnt Gold - und sieht "noch Potenzial"
-
Kobel über El Mala: "Qualitäten, die ich gerne im Team habe"
-
"Sind immer hungrig": PSG bleibt auf der Erfolgswelle
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht
-
Studie: Mehrheit in Deutschland ist weiter für konsequenten Klimaschutz
-
Erste Dialogrunde: Regierung und Opposition in Venezuela vereinbaren Justizreform
-
65 Jahre Mauerbau: Opferbeauftragte warnt vor Verklärung der DDR
-
Sambier wählen neuen Präsidenten
-
Rechtspopulist Farage bei Nachwahl in Großbritannien Favorit gegen Spaßkandidaten
-
Ex-Verantwortliche von US-Bürgerrechtsorganisation SPLC festgenommen
-
"Eine meiner engsten Vertrauten": Trumps Sprecherin Karoline Leavitt tritt zurück
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer legen Drei-Punkte-Plan vor
-
Ukraine will keine genauen Angaben mehr zu russischen Raketenangriffen machen
-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
"Star Wars"-Fans dürfen trotz Streits mit Urheber Logo weiterverwenden
In einem Streit unter "Star Wars"-Fans hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die Bedeutung über die Anhänger der Filmreihe hinaus hat. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil behält ein Verein das Nutzungsrecht an einem von einem Vereinsmitglied gestalteten Logo auch im Fall von dessen Vereinsausschluss. Das Fortbestehen des Nutzungsrechts sei nicht grundsätzlich an die weitere Vereinsmitgliedschaft gebunden, hieß es. (Az. 11 U 61/22)
Zwischen dem Kläger und dem "Star Wars"-Fanklub war es zu einem nicht näher erläuterten Zerwürfnis gekommen. Nach seinem Ausschluss aus dem Fanklub wollte der Mann die Nutzung des von ihm gestalteten Logos untersagen. Wie zuvor das Landgericht entschied nun aber auch das OLG, dass der Kläger dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt habe. Diese Rechte seien nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
So sei die Idee des Logos gewesen, dies für die Außendarstellung des Vereins zu nehmen, nicht aber für die Identifikation des Klägers mit dem Verein. Der Mann könne die Rechteeinräumung auch nicht einfach zurückrufen. Seine pauschale Angabe, aus dem Verein "rausgeschmissen" worden zu sein, sei nicht ausreichend dafür, dass die weitere Nutzung des Logos unzumutbar sei. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
I.Meyer--BTB