-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
-
Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn
-
SPD droht mit Blockade der Pflegereform im Kabinett
-
Bürgerschaftswahl in Bremen: Linke geht mit Fraktionschefin Leonidakis ins Rennen
-
Rotes Telefon für KI: USA und China richten Hotline für Zwischenfälle ein
-
Landtagswahl in Schleswig-Holstein: Fraktionschef Dirschauer ist SSW-Spitzenkandidat
-
DFB-Team trainiert mit Wirtz und Burkardt
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab
-
Explosion in Haus nahe Akropolis in Athen: Ein Todesopfer aus Trümmern geborgen
-
Polizei in Delmenhorst meldet einen Toten und einen Schwerverletzten
-
Krankenhausgesellschaft fordert schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
-
Papst Leo XIV. ruft zu würdevollem Umgang mit Migranten auf
-
116 Millionen Dollar: Basketballstar Curry bleibt bei Warriors
-
USA und China richten Kommunikationskanal für KI-Zwischenfälle ein
-
Klopp wirbt für Olympia: "Es wird Zeit"
-
OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten
-
Ernüchterung in Italien: "War das schon alles?"
-
Klopps Heimdebüt: Wirtz ersetzt Musiala
-
Bericht: Trump lehnt Irans Hormus-Vorschlag ab - erneute Huthi-Angriffe
-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden
Karten für ein Konzert, das wegen der Pandemie abgesagt wurde, müssen nicht erstattet werden - wenn das wirtschaftliche Risiko den Veranstalter treffen würde. In diesem Fall greife die Ausnahme beim Widerrufsrecht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um ein Peter-Maffay-Konzert, das im März 2020 in Braunschweig stattfinden sollte. (Az. C-96/21)
Da das Konzert wegen des Lockdowns abgesagt wurde, verschickte der Ticketdienstleister CTS Eventim Gutscheine. Eine verhinderte Konzertbesucherin wollte stattdessen ihr Ticket zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Sie zog vor das Amtsgericht Bremen. Dieses setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der Verbraucherschutzrichtlinie.
Demnach dürfen Verbraucher einen Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums widerrufen. Für Dienstleistungen im Freizeitbereich, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen, gilt jedoch eine Ausnahme: Hier ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. So sollen die Veranstalter gegen das wirtschaftliche Risiko geschützt werden, die Plätze nicht mehr anderweitig vergeben zu können.
Hier war allerdings Eventim nicht selbst der Veranstalter, sondern verkaufte nur die Eintrittskarten auf Rechnung des Veranstalters. Dennoch gebe es auch beim Kauf über einen solchen Vermittler kein Widerrufsrecht, wenn das Risiko den Veranstalter treffen würde, erklärte der EuGH. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Bremen entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
A.Gasser--BTB