-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
-
Turbo-Dreierpack: Dembélé-Show bringt Les Bleus Gruppensieg
-
Eurojackpot geknackt: 87 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen
-
UNO: Über 50.000 Vermisste nach Erdbeben in Venezuela - Helfer aus dem Ausland gelandet
-
Aus Furcht vor fremdenfeindlicher Gewalt: Südafrika unterstützt Malawier bei Ausreise
-
Boxen: Usyk legt Titel nieder - Kampf gegen Kabayel geplatzt
-
Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken
-
Nach Vorwürfen: Pantisano bedauert Ablehnen seiner Entschuldigung durch CDU
-
Vorwurf der Vergewaltigung: Hakimi geht in Berufung
EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden
Karten für ein Konzert, das wegen der Pandemie abgesagt wurde, müssen nicht erstattet werden - wenn das wirtschaftliche Risiko den Veranstalter treffen würde. In diesem Fall greife die Ausnahme beim Widerrufsrecht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um ein Peter-Maffay-Konzert, das im März 2020 in Braunschweig stattfinden sollte. (Az. C-96/21)
Da das Konzert wegen des Lockdowns abgesagt wurde, verschickte der Ticketdienstleister CTS Eventim Gutscheine. Eine verhinderte Konzertbesucherin wollte stattdessen ihr Ticket zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Sie zog vor das Amtsgericht Bremen. Dieses setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der Verbraucherschutzrichtlinie.
Demnach dürfen Verbraucher einen Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums widerrufen. Für Dienstleistungen im Freizeitbereich, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen, gilt jedoch eine Ausnahme: Hier ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. So sollen die Veranstalter gegen das wirtschaftliche Risiko geschützt werden, die Plätze nicht mehr anderweitig vergeben zu können.
Hier war allerdings Eventim nicht selbst der Veranstalter, sondern verkaufte nur die Eintrittskarten auf Rechnung des Veranstalters. Dennoch gebe es auch beim Kauf über einen solchen Vermittler kein Widerrufsrecht, wenn das Risiko den Veranstalter treffen würde, erklärte der EuGH. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Bremen entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
A.Gasser--BTB