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Neuer Rundfunkstaatsvertrag nach Zustimmung Brandenburgs beschlossen
Der Landtag in Brandenburg hat am Mittwoch trotz der Ablehnung des mit der SPD regierenden BSW als letztes Landesparlament dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Damit kann die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Dezember in Kraft treten. Die Mehrheit kam in Potsdam durch die Stimmen der oppositionellen CDU zustande.
Wegen der Ankündigung des BSW, nicht für die beiden Medienstaatsverträge zu stimmen, obwohl es Teil der Regierungskoalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist, war die Abstimmung im Brandenburger Landtag mit Spannung erwartet worden. Die Diskussion um den Staatsvertrag sorgte zuletzt für eine Belastung der SPD/BSW-Koalition. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Hilfe der CDU-Fraktion mit 45 Ja- und 39 Neinstimmen beschlossen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten bereits vor gut einem Jahr den Staatsvertrag beschlossen. Damit dieser in Kraft treten kann, war die Zustimmung aller 16 Landesparlamente nötig. Der Reformstaatsvertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des aus ARD, ZDF und Deutschlandradio bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So wird etwa die Zahl der Spartenprogramme und Radiosender reduziert.
M.Ouellet--BTB