-
Ermittlern aus Rheinland-Pfalz gelingt Schlag gegen Kokainhandel - neun Festnahmen
-
Weltkriegsbombe in Wiesbaden entschärft
-
Buchautor: Brigitte Macron verliert Einfluss auf ihren Mann
-
Toter Mann auf Parkplatz in Baden-Württemberg: 41-Jähriger wurde erschossen
-
Prozess gegen Aktivisten wegen Blockade von Leipziger Flughafen eingestellt
-
Kreis spürt keinen besonderen Druck: "Teil des Geschäfts"
-
Grünen-Politiker Özdemir zu neuem Ministerpräsident Baden-Württembergs gewählt
-
Bundeskabinett beschließt Ausschreibung neuer Gaskraftwerke
-
Erneute israelische Angriffswelle im Süden des Libanons: Mindestens acht Tote
-
Ein Ticket für mehrere EU-Länder: Brüssel will lange Zugreisen einfacher machen
-
Zehn Jahre Haft für Tötung von Mann mit 22 Messerstichen auf Feier in Hessen
-
Bundeskabinett verabschiedet neues Heizungsgesetz
-
Verfassungsschützer und Politiker warnen vor KI-Modell Mythos
-
"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller
-
"Schlicht falsch": Krösche ärgert WM-Ausbootung Larssons
-
Bayern: Arbeiter fällt von umstürzendem Gerüst und stirbt
-
Normalisierungsprozess: Türkei und Armenien nehmen indirekte Handelsbeziehungen wieder auf
-
Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
-
"So schnell wie möglich": Wunderläufer Sawe startet in Berlin
-
Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland
-
Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"
-
Studie: Väter kümmern sich bei Kinderbetreuung häufiger um flexible Aufgaben
-
DLRG-Rettungsschwimmer retteten in vergangenem Jahr 1154 Menschen das Leben
-
Erstes ESC-Halbfinale mit Favorit Finnland sorgt für gute Einschaltquoten
-
Kopf von Darknetplattform Dreammarket gefasst - Millionenwerte beschlagnahmt
-
Baden-Württemberg: 83-Jähriger tötet Ehefrau in Streit
-
Ministerium: 13 Tote bei neuen israelischen Angriffen im Süden des Libanons
-
Sexuelle Handlungen während Massage: Bewährungsstrafe für Physiotherapeut
-
TUI "trotz aller Herausforderungen in der Welt" zuversichtlich
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter deutlich vorne - SPD legt leicht zu
-
Grünen-Chef: Koalition ist nur eingeschränkt handlungsfähig
-
Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett
-
Meisterschaft vertagt: Irres Eigentor schockt Ronaldo
-
Koalitionsausschuss beendet - Union und SPD vereinbaren Reform-Arbeitsprozess
-
Proteste in Argentinien gegen Kürzung staatlicher Gelder für Universiäten
-
Zverev nach Rom-Aus: Pause vor Paris "vielleicht ein Segen"
-
Bierhoff rät DFB bei WM zu Zurückhaltung - und übt Kritik
-
Vor Trump-Besuch: China ruft Pakistan zu mehr Vermittlungsbemühungen im Iran-Krieg auf
-
Zeitung: Ausschuss-Abschlussbericht zu Anschlag von Magdeburg kritisiert Behörden
-
Landgericht Bremen gibt Urteil zu Milka-"Mogelpackung" bekannt
-
Prinzessin Kate reist erstmals seit Krebserkrankung wieder ins Ausland
-
EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher machen
-
104. Deutscher Katholikentag beginnt in bayerischem Würzburg
-
König Charles III. hält inmitten von wachsendem Druck auf Premier Starmer Thronrede
-
Baden-Württemberg: Grünen-Politiker Özdemir stellt sich Ministerpräsidentenwahl
-
China fordert Pakistan zu stärkerer Vermittlertätigkeit im Iran-Krieg auf
-
Selenskyjs früherer Vertrauter Jermak weist Geldwäschevorwürfe zurück
-
"51. Bundesstaat": Trump veröffentlicht Karte Venezuelas in Farben der US-Flagge
-
Schluss mit Vorkasse beim Tierarzt: Deutschlands erste Tierkrankenversicherung mit echter Versichertenkarte ist da!
-
Agnete Kirk Kristiansen wurde zum Chair der LEGO Foundation berufen
Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim
Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.
In Pandemie mussten unzählige Konzerte und andere Kulturveranstaltungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns abgesagt werden. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen erstattete Eventim später zwar den Ticketpreis zurück, behielt in zahlreichen Fällen aber begleitetende Abwicklungsgebühren ein. Das Unternehmen berief sich demnach darauf, dass die Dienstleistungen erbracht wurden. Dies sah der Verband der Verbraucherzentralen anders und reichte 2022 Musterfeststellungsklage beim bayerischen Obersten Landesgericht in München gegen Eventim ein.
Der außergerichtliche Vergleich gilt demnach nur für diejenigen, die sich der Klage bis zum Freitag voriger Woche anschlossen. Er stellt ausdrücklich keinen generellen Erstattungsanspruch von Ticketkäufern gegen Eventim fest, betonte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Berechtigte erhalten den Gutschein auch nicht automatisch, sondern müssen diesen über ein von Eventim bereitgestelltes Internetportal abrufen. Dafür haben sie bis 15. Juli Zeit. Den 20-Euro-Gutschein erhalten sie pauschal, unabhängig von der bei ihnen jeweils im Raum stehenden individuellen Erstattungssumme. Den Verbraucherschützern zufolge ging es bei dem Streit im Einzelfall teils nur um wenige Euro.
D.Schneider--BTB