-
Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
EuGH-Generalanwalt: In EU lebende Briten dürfen nicht bei Kommunalwahlen wählen
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), können Briten nach dem Brexit die Vorteile der EU-Bürgerschaft nicht behalten. Der Verlust dieser Rechte sei eine der Folgen der Austrittsentscheidung, argumentierte Generalanwalt Anthony Collins am Donnerstag in seinen in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Es ging um die Klage einer Britin, die in Frankreich lebt und dort nicht mehr bei Kommunalwahlen wählen darf. (Az. C-673/20)
Die Frau lebt seit 1984 in Frankreich, hat aber nur die britische Staatsangehörigkeit. In der Brexit-Übergangsphase wurde sie aus dem Wählerverzeichnis ihres Wohnorts gestrichen. Dagegen zog sie in Frankreich vor Gericht. Sie argumentiert damit, dass sie jetzt nirgendwo mehr Wahlrecht habe: Nach britischem Recht darf sie in Großbritannien auch nicht mehr wählen, weil sie vor mehr als 15 Jahren weggezogen ist.
Bürgerinnen und Bürger von anderen Mitgliedsstaaten dürfen in EU-Ländern an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Seit dem Brexit gelte das aber nicht mehr für Briten, erklärte Collins nun. Das Wahlrecht gehöre nicht zu den Rechten, die ihnen für den Übergangszeitraum eingeräumt worden seien. Dass die Frau in Großbritannien nicht mehr wählen dürfe, sei eine Frage zwischen ihr und ihrem Heimatland, keine Frage für die EU.
Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich die Richterinnen und Richter des EuGH bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekannt gemacht.
G.Schulte--BTB