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AfD darf nicht an Bürgerschaftswahl in Bremen teilnehmen
Die tief zerstrittene Bremer AfD darf wegen Mängeln an ihren Wahllisten nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen. Der Bremer Landeswahlausschuss lehnte am Donnerstag die Zulassung mehrerer von der Partei in den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven eingereichter Listen ab, wogegen kein Einspruch mehr möglich ist. Laut Landeswahlleitung können die Beschlüsse nur noch nachträglich in Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof angegriffen werden, was Parteivertreter am Donnerstag bereits ankündigten.
Die Bremer AfD ist in zwei Lager zerfallen, die sich um zwei Vorstände gruppieren, die sich wechselseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Im Wahlbereich Bremen reichten die beiden Vorstände jeweils eigene Wahllisten ein, im Wahlbereich Bremerhaven nur einer der Vorstände. Laut Wahlgesetz darf eine Partei keine doppelten Wahlvorschläge abgeben.
Die Situation innerhalb der Partei ist unübersichtlich und rechtlich strittig. Ein selbsternannter Bremer Notvorstand sieht sich durch Entscheidungen von AfD-Schiedsgerichten legitimiert, was ein sogenannter Rumpfvorstand mit der Rückendeckung des AfD-Bundesvorstands bestreitet. Sie sehen die Entscheidungen der Schiedsgerichte zu dem Notvorstand als unwirksam an. Auch die Landgerichte in Berlin und Bremen waren bereits mit der Sache befasst.
Bereits in der vergangenen Woche lehnte der für den Wahlbereich in der Stadt Bremen zuständige Wahlbereichsausschuss die beiden konkurrierenden AfD-Listen ab. Er sah sich außerstande, die Frage der Rechtmäßigkeit der eingereichten Wahlvorschläge zu klären. Dagegen gingen die Vertreter der beiden Vorstände mit Beschwerden vor, über die der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag abschließend entschied.
In Bremerhaven hatte der Wahlbereichsausschuss eine vom AfD-Rumpfvorstand eingereichte Liste in der vergangenen Woche zwar zugelassen. Dagegen reichte wegen der ungeklärten Fragen rund um die Legitimität der beiden konkurrierenden Vorstände allerdings der Bremerhavener Wahlbereichsleiter vorsorglich ebenfalls Beschwerde ein.
Der Landeswahlausschuss, der unter anderem für die Prüfung der Einhaltung von detaillierten gesetzlichen Anforderung an Kandidatenlisten zuständig ist, wies alle drei Listen einstimmig ab und verwarf die auf Zulassung gerichteten Beschwerden. Die Liste des Notvorstands sei schon deshalb unzulässig, weil im Rahmen der Listenaufstellung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein offenes und demokratisches innerparteiliches Verfahren nicht eingehalten worden seien. "Das sehe ich in mehrfacher Hinsicht nicht", sagte der Vorsitzende des Landeswahlausschusses und stellvertretende Bremer Landeswahlleiter Sebastian Berger.
Die vom Rumpfvorstand eingereichten Wahllisten hielt der Landeswahlausschuss dagegen wegen der ungeklärten Frage, ob diese vom rechtmäßig vertretungsbefugten Vorstand unterzeichnet wurden, für ebenfalls nicht zulassungsfähig. Eine Aufklärung des strittigen und komplexen Sachverhalts sei dem Gremium schon aufgrund der begrenzten Zeit für eine Prüfung nicht möglich, sagte Berger während der Sitzung mit Blick auf die von den beiden AfD-Lagern vorgebrachten widerstreitenden Darstellungen zur Legitimität.
Nach der Entscheidung kündigten Vertreter der beiden konkurrierenden Vorstände an, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Beschlüsse vorzugehen. Der an der Spitze des Rumpfvorstands stehende Vizelandeschef Sergej Minich kritisierte die Ablehnung der von seinem Lager eingereichten Liste im Ausschuss als "undemokratisch" und unverständlich.
Er gehe davon aus, dass die AfD versuchen werde, die Wahl nach dem Urnengang anzufechten, sagte er nach der Sitzung in einer ersten Reaktion, sagte Minich. Auch die den Rumpfvorstand unterstützende Bundes-AfD kündigte eine Wahlprüfungsbeschwerde an.
Der zum Lager des Notvorstands gehörende Bürgerschafts- und Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz kündigte ebenfalls eine Wahlanfechtung an. "Das Einzige, was dabei am Ende herauskommt, ist, dass man in Bremen neu wählen darf", sagte er nach der Ausschusssitzung.
Auch der Ausschussvorsitzende Berger rechnet nach eigenen Angaben bereits mit Anfechtungen der Wahl aufgrund der Beschlüsse. Er sehe eine "hohe Wahrscheinlichkeit" für entsprechende Verfahren am Staatsgerichtshof, sagte er bereits während der noch laufenden Sitzung.
In Bremen wird in knapp zwei Monaten am 14. Mai gewählt. Bei der Bürgerschaftswahl 2019 kam die AfD auf 6,1 Prozent. In einer Umfrage zur Wahl im Mai lag die Partei zuletzt bei sieben Prozent.
O.Lorenz--BTB