Berliner Tageblatt - Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

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Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln / Foto: © AFP/Archiv

Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Die Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln stellen viele Menschen vor große Probleme. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der das Problem beheben soll. Ein Kernpunkt: Der Kostendruck auf die Pharmahersteller soll gesenkt werden, damit die Produktion der Arzneien lohnenswerter wird - etwa durch die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen bei bestimmten Mitteln.

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"Auch in der Arzneimittelversorgung haben wir es mit der Ökonomisierung übertrieben", erklärte Minister Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss. "Das korrigiert die Bundesregierung mit Augenmaß." Deutschland solle "wieder attraktiver als Absatzmarkt für generische Arzneimittel" werden. Zudem sollten europäische Produktionsstandorte gestärkt werden. Verbessert werden sollten auch die Reaktionsmechanismen: "Lieferengpässe wie im jüngsten Winter wollen wir damit vermeiden", erklärte der Minister.

Die Lieferengpässe hatten zuletzt laut Ministerium in manchen Bereichen auch die Versorgung mit lebenswichtigen Arzneien gefährdet - etwa bei Krebsmitteln, bei Antibiotika und bei Kindermedikamenten. Lauterbachs Entwurf sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Behebung des Problems vor.

Für Kinderarzneimittel etwa sollen die Preisregeln gelockert werden, Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages anheben. Anfang Februar waren die Festbeträge für bestimmte Kinderarzneien für zunächst drei Monate ausgesetzt worden.

Die Preisregeln können auch bei anderen Arzneien im Falle einer "Marktverengung" gelockert werden. "Gibt es zu wenig Anbieter, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden", erklärte das Ministerium.

Die so genannten Austauschregeln für Apotheken sollen vereinfacht werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch sollen Apotheken und Großhändler einen Zuschlag erhalten.

Im Bereich der Antibiotika sollen die Kassen verstärkt auf Mittel aus europäischer Produktion zurückgreifen. Es soll nicht nur der billigste Anbieter weltweit zum Zuge kommt, sondern auch der günstigste Anbieter aus der EU. Dadurch werde die "Anbietervielfalt erhöht", erklärte das Ministerium. Die Anreize für die Pharmaindustrie zu Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika würden verstärkt.

Außerdem sollen Vorräte für wichtige Medikamente für drei Monate angelegt werden. "Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen beziehungsweise gesteigerten Mehrbedarfen vor", erklärte das Ministerium.

N.Fournier--BTB