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Gericht lässt Anklage gegen Gruppe wegen geplanter Lauterbach-Entführung zu
Rund ein Jahr nach der Zerschlagung einer rechtsextremen Gruppe aus dem Querdenkermilieu, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen wollte, hat das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten solle Mitte oder Ende Mai beginnen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Laut Anklage sollen die vier Männer und eine Frau eine Terrororganisation gegründet und Hochverrat vorbereitet haben. Zwei Angeklagten wirft der Generalbundesanwalt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Waffenrecht vor. Die Männer wurden im April 2022 festgenommen, die Frau im vergangenen Oktober. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
Laut Ermittlungsergebnissen der Bundesanwaltschaft schloss sich die Gruppe spätestens im Januar 2022 zusammen, um durch Gewalt und unter Inkaufnahme von Todesopfern bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auszulösen. Damit wollte die Gruppe die Demokratie beseitigen und die Staatsgewalt übernehmen.
Alle fünf sollen der Ideologie anhängen, laut der das 1918 untergegangene Deutsche Kaiserreich auf Grundlage der Verfassung von 1871 bis heute weiter existiere. Vor allem die weibliche Angeklagte Elisabeth R. soll diese Ideologie in der Gruppe geprägt haben. Sie habe auf eine rasche Umsetzung der Pläne gedrungen und wiederholt bestimmte Termine benannt.
Mit einem weiteren Angeklagten soll sie zum "administrativen Zweig" der Gruppe gezählt haben. Die anderen drei Angeklagten sollen sich im operativen "militärischen Zweig" eingebracht haben. Zusammen sollen sie einen dreistufigen Plan entworfen haben. Den Auftakt dazu sollten Anschläge auf die Stromversorgung bilden, die einen längeren bundesweiten Stromausfall verursachen sollten.
Anschließend sollte Gesundheitsminister Lauterbach laut Anklage bei einem bewaffneten Angriff entführt werden, wobei seine Leibwächter unter Umständen getötet werden sollten. Das dadurch entstehende Chaos habe die Gruppe nach eigener Vorstellung insgesamt nutzen wollen, um in Berlin eine "konstituierende Versammlung" einzusetzen, die Regierung abzusetzen und eine "Führungsperson" zu installieren.
Die Gruppe habe sich mehrere Monate lang in Chatgruppen sowie bei realen Treffen vernetzt und ausgetauscht. Gemeinsam sollen sie bereits konkrete Vorbereitungen für ihren Umsturzplan getroffen haben. Laut Anklage gab es unter anderem Verantwortliche für die Planung der Anschläge auf die Stromversorgung und die Entführung Lauterbachs. Zudem war geplant, mehrere Tonnen Waffen und Sprengstoff aus dem ehemaligen Jugoslawien zu besorgen.
Michael H. sei für die Inszenierung einer sogenannten False-Flag-Aktion unmittelbar vor Anberaumung der "konstituierenden Versammlung" zuständig gewesen. Dabei habe ein Schauspieler in einer Fernsehlivesendung den amtierenden Bundeskanzler oder Bundespräsidenten imitieren und verlautbaren sollen, dass die Bundesregierung abgesetzt sei und wieder die Verfassung von 1871 gelte.
Einer der vier männlichen Angeklagten wurde nach dem Erwerb von zwei Sturmgewehren vom Typ AK-47 und vier Pistolen festgenommen. Vier Angeklagte, darunter die Frau, stuft die Bundesanwaltschaft als Rädelsführer ein. Razzien erfolgten damals in mehreren Bundesländern.
K.Brown--BTB