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Schweizer Bundespräsident verteidigt in Berlin Neutralität im Ukraine-Konflikt
Der Schweizer Bundespräsident Alain Berset hat bei einem Besuch in Berlin die Neutralität seines Landes angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verteidigt. Neutralität bedeute, dass die Schweiz keine Seite "militärisch unterstützt", sie bedeute jedoch "keineswegs Gleichgültigkeit", sagte Berset am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Sein Land habe sich den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen und engagiere sich stark bei humanitärer Hilfe und Wiederaufbau, betonte Berset. Als Sitz von UN-Organisationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) müsse sich die Schweiz an Regeln halten und verlange dies auch von allen anderen Akteuren.
"Wir haben die Sanktionen übernommen und wir meinen das selbstverständlich voll ernst", sagte Berset mit Blick auf das Aufspüren von Oligarchengeldern. Sein Land unternehme "alles, was machbar ist", um die Sanktionen umzusetzen. "Da es sehr viele Akteure gibt, brauchen wir einen guten Informationsaustausch", fügte er hinzu.
Einige Elemente müssten noch korrigiert werden, so etwa in puncto Transparenz. Darüber habe er auch mit Scholz gesprochen. Der Kanzler bezeichnete es als "gutes Zeichen, dass die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland mitträgt".
In der Debatte um Waffenlieferungen in Kriegsgebiete bekräftigte Berset die ablehnende Haltung der Schweiz. "Wir können nicht unsere eigenen Gesetze brechen", sagte er. "Die internationale Gemeinschaft muss ihre Kräfte zugunsten der Ukraine bündeln, jeder tut, was er am besten kann", sagte er.
Trotz massiven Drucks seitens Kiew und seiner Verbündeten hat sich die Schweiz bisher geweigert, Ländern im Besitz von in der Schweiz hergestellten Waffen deren Ausfuhr in die Ukraine zu erlauben. So wurden Anträge Deutschlands, Spaniens und Dänemarks mit Verweis auf das Schweizer Kriegsmaterialgesetz abgelehnt, welches eine Waffenlieferung in Kriegsgebiete verbietet.
Der Schweizer Bundesrat kann die Wiederausfuhr von in der Schweiz hergestellten Waffen nur ausnahmsweise bewilligen, wenn eine Verurteilung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine durch den UN-Sicherheitsrat erfolgt ist. Da Russland im UN-Sicherheitsrat ein Vetorecht hat, ist dieses Szenario ausgeschlossen.
M.Odermatt--BTB