-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
-
Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus
-
Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht
-
Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer
-
Berlin: Haus-Eigentümer warnen vor wohnungspolitischen Plänen von Linken, Grünen und SPD
-
AfD in Sachsen-Anhalt: Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten gefordert
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigt Gespräche mit Linken in Berlin
-
Studie: Deutsche Industrie hat seit 2019 fast halbe Million Stellen gestrichen
-
Selenskyj: Russland greift Kiew mit 16 Raketen an - Keine Vorwarnung von Partnern
-
Russischer Außenminister Lawrow reist in den Iran
-
Herbstferien in zahlreichen Bundesländern: ADAC rechnet mit Staus am Wochenende
-
Bänderverletzung: Karetsas fehlt BVB vorerst
-
Medien: Milan mit Interesse an Krösche
Alte Wahlrechtsreform beschäftigt Bundesverfassungsgericht trotz Neuregelung
Die Wahlrechtsreform von 2020 ist schon fast Geschichte - dennoch hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag betont, wie wichtig seine Verhandlung darüber war. In Karlsruhe ging es nämlich um die Frage, wann solche Reformen die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen. Außerdem befasste sich das Gericht damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss. (Az. 2 BvF 1/21)
Die Antragstellerinnen und Antragsteller, 216 aktuelle und ehemalige Bundestagsabgeordnete von FDP, Linkspartei und Grünen, wollten das Verfahren schon ruhen lassen. Mit der Reform vom März dieses Jahres habe sich die Sache erledigt, argumentierten sie. Das Gericht lehnte das aber ab: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Verhandlung.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König begründete diese Einschätzung damit, dass die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des Wahlrechts von 2020 gewählt worden seien. Außerdem werde "eine mögliche Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin auf der Grundlage dieses Wahlrechts stattfinden müssen", sagte sie in ihrer Einführung zur Verhandlung. Das Gericht hatte einen Eilantrag der 216 Abgeordneten kurz vor der Bundestagswahl 2021 abgelehnt, so dass bei der Wahl das damals neue Recht galt.
Dieses hatte der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD im Oktober 2020 beschlossen. Es sollte den jahrelangen Streit darüber befrieden, wie das stetige Anwachsen des Parlaments zurückgedreht werden könnte. Dazu sah die Regelung unter anderem vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate - nach der Reform aber erst ab vier Überhangmandaten. Das kam potenziell vor allem Parteien zugute, die über die Erststimme viele Direktmandate erringen können: Meist waren das bislang CSU, CDU oder SPD. Außerdem sollten weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grüne hielten die Reform für verfassungswidrig. Ihre 216 Abgeordneten wandten sich an das Gericht. Unter anderem kritisierten sie, dass gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit verstoßen werde. Von einer "Verzerrung" sprach am Dienstag die Bevollmächtigte der 216 Abgeordneten, Sophie Schönberger.
Das Gericht befasste sich am Dienstag außerdem damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss. Wie Berichterstatter Peter Müller formulierte, stellt sich diese Frage insbesondere, wenn es mit der Wahl um den Vorgang geht, "der im Zentrum der Demokratie steht". Einig waren sich alle, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich verstehen müssen, was sie mit ihrer Stimme bewirken.
Diskutiert wurde darüber, ob schon das Gesetz selbst die Umrechnung von Stimmen in Mandate präzise und darüber hinaus verständlich formulieren muss oder ob das zu ungewollter Vereinfachung führen würde. Das strittige Gesetz sei "sehr gehetzt" entstanden und "einfach technisch schlecht geregelt", sagte Schönberger. Selbst wer sich Mühe gebe, könne es kaum nachvollziehen.
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heinrich Lang, verwies dagegen auf steuerrechtliche Regelungen, die sich "an Komplexität sicher nicht verstecken" müssten hinter dem Wahlrecht. Dabei könnten sich Bürgerinnen und Bürger sogar strafbar machen, wenn sie Steuergesetze nicht befolgten.
In der Politik ist die Wahlrechtsreform von 2020 aktuell kein Thema. Gestritten wird stattdessen über die gerade mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossene neue Reform. Auch hier geht es um das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitstimme, die mit der Neuregelung mehr Bedeutung bekommt.
Wie der Zweite Senat am Ende urteilt, dürfte besonders CDU, CSU und Linke interessieren: Diese Parteien kündigten bereits an, auch gegen die neue Wahlrechtsreform nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Am Dienstag urteilte das Gericht aber noch nicht. Erfahrungsgemäß liegen zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung einige Monate.
O.Bulka--BTB