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Nach Hamburger Amoklauf Verdacht der fahrlässigen Tötung gegen Behördenmitarbeiter
Nach dem Amoklauf in einem Gotteshaus der Zeugen Jehovas in Hamburg mit acht Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde erhoben. Es gebe zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung, teilten die Ermittler am Donnerstag mit. Der Mitarbeiter soll Warnungen vor dem Amoktäter Philipp F. nicht weitergeleitet haben.
F. hatte am 9. März in einer Kirche der Zeugen Jehovas sieben Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg leitete gegen einen Mitarbeiter der Hamburger Waffenbehörde und gegen drei Mitglieder eines im Hanseatic Gun Club tätigen Prüfungsausschusses Ermittlungen ein, wie sie mitteilte. Dazu seien am Donnerstag die Wohnungen der vier Verdächtigen, der Arbeitsplatz des Behördenmitarbeiters sowie Räumlichkeiten des Waffenklubs durchsucht worden.
Der Behördenmitarbeiter soll über den Hanseatic Gun Club Informationen zu F. aus dessen Familie erhalten haben. Diese soll er aber weder dokumentiert noch ordnungsgemäß in der Waffenbehörde weitergeleitet haben. Insbesondere soll der Mitarbeiter verschwiegen haben, dass er ein am 24. Januar eingegangenes vermeintliches anonymes Schreiben selbst als Form der Benachrichtigung vorgeschlagen hatte.
Er habe über die Urheber und weitere Hintergründe des Schreibens gewusst, hieß es. In Unkenntnis dieser Hintergründe habe der zuständige Sachgebietsleiter der Waffenbehörde nur eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle der Waffen bei F. angekündigt, statt sich gezielt weitere Informationen über diesen zu verschaffen und die Waffe und Munition sicherzustellen.
Den Mitgliedern des Waffenklubs wird vorgeworfen, F. "blanko" im April 2022 ein Sachkundezeugnis ausgestellt zu haben. Tatsächlich soll der Amokschütze die praktische Sachkundeprüfung nicht bestanden haben.
Im Oktober soll ein Mitglied der Prüfungskommission eine angeblich erfolgreich verlaufene Nachprüfung vorgenommen haben, die anschließend mit dem Sachkundezeugnis vom April dokumentiert worden sei. Darauf basierend hätte F. nach Auffassung der Ermittler im Dezember vermutlich keine Waffenbesitzkarte erhalten und entsprechend keine Waffe besitzen dürfen.
I.Meyer--BTB