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Bundeskabinett beschließt neue Regeln zur Änderung des Geschlechtereintrags
Das Bundeskabinett hat den Weg für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtereintrags bei den Behörden freigemacht. Es beschloss am Mittwoch laut Bundesjustizministerium den Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Dieses soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Demnach sollen Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.
Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht. Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend. Teile der Vorschriften wurden inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Nach dem Gesetzentwurf muss die Änderung nun drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung gilt eine einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung.
Die Neuregelung richtet sich an transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Transsexuelle sind Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Als intergeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, die körperliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind. Unter nicht-binär versteht man Menschen, die sich selbst nicht in die gängige Geschlechtseinteilung in Mann/Frau einordnen.
Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflikte, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen.
A.Gasser--BTB