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Ehemaliger hessischer AWO-Chef zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt
Der ehemalige Geschäftsführer des Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main ist zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das hessische Landesarbeitsgericht habe ihn zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro verurteilt, teilte der Frankfurter AWO-Kreisverband am Dienstagabend mit. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zugelassen worden. Seit 2022 hatten beide Seiten vor Gericht miteinander gestritten.
Der Mann hafte für die Schäden, die er dem Kreisverband zugefügt habe. Dazu zählten satzungswidrig veranlasste Spendenzahlungen und zu Unrecht gezahlte Honorare. Der Kreisverband zeigte sich erfreut über das Urteil. Ein Missbrauch der Werte der AWO dürfe nicht ungestraft bleiben, erklärte Steffen Krollmann, der seit 2020 Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands ist.
Bei dem nun verkündeten Urteil handelt es sich um eine Entscheidung in zweiter Instanz. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im November 2022 die Schadensersatzklage des AWO-Kreisverbands gegen den ehemaligen Vorsitzenden und seine Frau in erster Instanz noch abgewiesen. Diese Entscheidung kassierten die Richter im Fall des ehemaligen Vorsitzenden nun.
Der nun Verurteilte galt als eine der Schlüsselfiguren im hessischen AWO-Skandal um überhöhte Gehälter, Scheinverträge und Betrug. Im Zuge des Skandals, der Ende 2019 ans Licht kam, wurde der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann im Dezember 2022 vom Landgericht der Mainmetropole wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit der damaligen örtlichen Leitung des Sozialverbands übereingekommen war, dass die AWO seine frühere Lebensgefährtin und spätere Ehefrau eingestellt und Feldmann im Wahlkampf durch Spendeneinwerbung unterstützt hatte.
Im Gegenzug hatte Feldmann dem Urteil zufolge eine wohlwollende Berücksichtigung seiner Interessen bei seiner Amtsführung zugesichert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, gilt Feldmann als vorbestraft.
Noch vor der Verkündung des Urteils war Feldmann im November 2022 mit einer Mehrheit von 95,1 Prozent als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt worden. Zudem gibt es Ermittlungen und Prozesse gegen weitere Verdächtige in diesem Komplex.
J.Bergmann--BTB