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Bundesrat billigt Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent zum 1. Januar
Der Bundesrat hat die deutliche Erhöhung des Bürgergelds im kommenden Jahr gebilligt. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am Freitag zu. Damit kann die Anhebung des Bürgergelds zur Sicherung des Existenzminimums um rund zwölf Prozent wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Aktuell beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld.
Das Bürgergeld hatte zu Beginn des Jahres die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen abgelöst. Mit der Anhebung erhalten allein lebende Erwachsene im kommenden Jahr 61 Euro mehr im Monat, ihr Bürgergeld steigt auf insgesamt 563 Euro.
Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder im Alter zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr steigt der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro.
Steigen soll zudem die Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf 130 Euro im ersten Schulhalbjahr 2024 und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr. Die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht.
Die von der Bundesregierung beschlossene ungewöhnlich hohe Steigerung geht auf die Inflation und auf die steigenden Nettolöhne zurück - beide Werte fließen mit ein in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs, der die Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds bildet. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im kommenden Jahr mit zusätzlich 4,3 Milliarden belasten.
E.Schubert--BTB