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Kabinett billigt Nachtragshaushalt und will Schuldenbremse erneut aussetzen
Nach dem Karlsruher Urteil zur Staatsfinanzierung will die Bundesregierung den laufenden Jahreshaushalt auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage stellen. Das Bundeskabinett verabschiedete deshalb am Montag einen Nachtragshaushalt für 2023, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen soll. Die Bundesregierung will zur Finanzierung abermals die Schuldenbremse aussetzen.
Diesen Schritt begründete sie mit einer Notlage, die durch den "Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Energiepreisschock" verursacht worden sei, der "auch noch im Jahr 2023 deutlich spürbar" war. Das Kabinett bat den Bundestag, diese Notlage in einem Beschluss festzustellen.
"Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Er betonte, es würden "in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden" aufgenommen, sondern im Ergebnis sogar weniger, weil die Regierung an anderer Stelle weniger Geld ausgibt.
Der Nachtragshaushalt sieht im Einzelnen vor, dass die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt wird - das Verfassungsgericht hatte diese Umbuchung aus nicht genutzten Corona-Krediten für nichtig erklärt. Dem Fonds stünden aber "weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung, um seine Ausgaben im Jahr 2024 tätigen zu können", erklärte das Ministerium.
An den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen finanziert werden, sollen für 2023 nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten übertragen werden. Weitere 1,6 Milliarden an Krediten seien für den Aufbauhilfefonds für die Gebiete der Hochwasserkatastrophe von 2021 vorgesehen.
Insgesamt werde die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2023 damit um 44,8 Milliarden Euro überschritten, erklärte das Ministerium. Davon handele es sich bei 27,4 Milliarden Euro um Nettokreditaufnahmen.
N.Fournier--BTB