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Berufungsgericht lässt Zivilklagen gegen Trump wegen Kapitol-Erstürmung zu
Ein US-Berufungsgericht hat Zivilklagen gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 zugelassen. Das Bundesberufungsgericht in der Hauptstadt Washington wies am Freitag Trumps Argument zurück, er genieße wegen seines damaligen Präsidentenamtes absolute Immunität.
"Ein Präsident verbringt nicht jede Minute eines jeden Tages damit, offizielle Pflichten zu erledigen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. "Und wenn er außerhalb der Aufgaben seines Amtes handelt, dann genießt er nicht Immunität vor Schadenersatzforderungen, nur weil er der Präsident ist." Trump könnte gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen.
Hintergrund sind Zivilklagen von zwei Polizisten und mehreren Parlamentariern der Demokratischen Partei gegen Trump. Sie machen den damaligen Präsidenten für die Gewalt vom 6. Januar 2021 mitverantwortlich und verlangen Schadenersatz.
Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol gestürmt, um eine Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom November 2020 zu verhindern. Der Republikaner Trump hatte seine Anhänger kurz vor der Attacke aufgerufen, zum Kapitol zu marschieren und "auf Teufel komm raus" zu kämpfen. Zuvor hatte der abgewählte Amtsinhaber über Wochen fälschlicherweise behauptet, er sei durch massiven Wahlbetrug um eine Wiederwahl gebracht worden.
Trump argumentiert nun, seine Äußerungen zur Wahl 2020 seien Teil seiner Aufgaben als Präsident gewesen. Der Rechtspopulist, der bei der Präsidentschaftswahl in einem Jahr erneut antreten will, gibt an, er genieße für alle seine Aussagen während seiner Präsidentschaft Immunität.
Das Bundesberufungsgericht in Washington wies diese Darstellung aber am Freitag zurück. Es müsse zwischen offiziellen Aufgaben des Präsidenten und Handlungen außerhalb des Aufgabenbereichs unterschieden werden. So sei der Wahlkampf eines amtierenden Präsidenten für eine Wiederwahl "kein offizieller präsidentieller Akt", schrieben die Richter. Auch eine Wahlkampfrede sei keine Ausübung der Amtspflichten eines Präsidenten. "Er handelt dann als Kandidat für ein Amt, nicht als Inhaber eines Amtes."
Ähnlich hatte bereits im März das US-Justizministerium in einer Stellungnahme zu dem Fall argumentiert. Zwar genieße ein Präsident Immunität für Handlungen in Ausübung seines Amtes; er könne aber für Handlungen verklagt werden, die eindeutig außerhalb seiner Amtspflichten lägen. "Anstiftung zu unmittelbar bevorstehender privater Gewalt" sei nicht Aufgabe eines Präsidenten, erklärte das Ministerium.
Die Frage einer möglichen Immunität Trumps stellt sich nicht nur in den Zivilverfahren gegen der Ex-Präsidenten wegen der Kapitol-Erstürmung. Auch in dem Strafverfahren auf Bundesebene gegen Trump wegen seiner Versuche, sich nach seiner Wahlniederlage 2020 an der Macht zu halten, nimmt der 77-Jährige Immunität für sich in Anspruch.
Der in dem Fall zuständige Sonderermittlung Jack Smith, der im August Anklage gegen Trump erhoben hatte, weist dies zurück. Eine richterliche Entscheidung steht in dem Strafverfahren noch aus.
K.Brown--BTB