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Bundesrat befasst sich in Sondersitzung mit Nachtragshaushalt 2023
Der Bundesrat befasst sich am Donnerstag in einer Sondersitzung mit dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung zum Etat 2023 (09.30 Uhr). Das Bundeskabinett hatte die Vorlage in der vergangenen Woche beschlossen, nun kann die Länderkammer Stellung dazu nehmen. Grund für die Änderung am laufenden Budget ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte bestimmte Sondervermögen neben dem regulären Haushalt für unzulässig erklärt.
Deshalb müssen nun fast 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden in das Budget 2023 geschrieben werden. Dies erfordert in diesem Jahr erneut die Aussetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Der Nachtragshaushalt ist der einzige Tagesordnungspunkt der Sondersitzung am Donnerstag. Der Bundestag muss der Vorlage kommende Woche noch abschließend zustimmen - danach könnte sie am 15. Dezember im Bundesrat endgültig beraten werden.
I.Meyer--BTB