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Urteil im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsidenten Sarkozy im Februar erwartet
Der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wird am 14. Februrar nächsten Jahres erfahren, ob er wegen illegaler Wahlkampf-Finanzierung von einem Berufungsgericht erneut verurteilt oder freigesprochen wird. Das Gericht gab diesen Termin am Donnerstag in Paris bekannt. Es war der letzte Tag des Berufungsprozesses, in dem es um die mutmaßliche Verschleierung von Sarkozys Wahlkampfkosten 2012 durch die Eventfirma Bygmalion ging.
Sarkozys Verteidiger erklärten, dass ihr Mandant nichts von den überzogenen Kosten gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr auf Bewährung gefordert und blieb damit hinter dem Urteil der ersten Instanz zurück. Sarkozy war zunächst zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Diese hätte er in Form einer elektronischen Fußfessel verbüßen sollen.
Beim Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2012, die Amtsinhaber Sarkozy gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande verlor, hatte Sarkozy die Obergrenze für Wahlkampfkosten um fast das Doppelte überschritten und war auf 43 Millionen Euro gekommen. Nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz wurden die überhöhten Kosten auf illegale Weise abgerechnet.
Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen während und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde. Die zahlreichen rechtlichen Affären des konservativen Politikers beschäftigen die französische Justiz seit Jahren.
F.Pavlenko--BTB