-
Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen
-
Kongo meldet mehr als 10.000 Ebola-Fälle und Tausende Tote
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Oppositionsführer Eisenkot will nach Israel-Wahl neue Regierung bilden
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Özdemir kritisiert Audi-Chef wegen Auftritts an Trumps Seite
-
Israel-Wahl: Opposition leicht vorne - schwierige Regierungsbildung erwartet
-
Tödliche Schlägerei nach Rockkonzert in der Schweiz wird untersucht
-
Drohne, Rot, Elfer-Drama: Arsenal blamiert sich bei Viertligist
-
Wahlergebnisse in Brasilien und Serbien prägen den politischen Wochenauftakt
-
Porsche verbessert Ergebnis trotz deutlich schwächerer Verkäufe
-
Trotz Füllkrug-Doppelpack: BVB besiegt Werder
-
Pistorius führt Politiker-Ranking an, AfD bleibt stärkste Partei
-
Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben
-
Hubig sieht Klärungsbedarf bei Dobrindts Vergesellschaftungsgesetz
-
Regierungskreise: Trump will laxere Klimaauflagen für Öl- und Gassektor bei Methan
-
Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen
-
Wahlprognosen in Israel: Opposition leicht vorne - aber ohne Mehrheit
-
Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab
-
Berliner SPD-Spitze will Mitgliederentscheid über Koalition mit Linken und Grünen
-
Zverev übersteht Krimi zum Auftakt - der Nummer eins ganz nah
-
Israels Linke sucht vor der Wahl nach Profil und Mehrheiten
-
Putin spricht mit iranischem Präsidenten über Iran-Krieg
-
Hessischer Jubel an der Elbe: Frankfurt stürmt ins Achtelfinale
-
Fünf mögliche Wege zu einer neuen israelischen Regierung
-
In Unterzahl: Baumgartner rettet Leipzig in Essen
-
Linken-Fraktionsspitze vertagt Entscheidung zu umstrittener Abgeordneter Emde
-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
Generalstaatsanwaltschaft Berlin: Palästinenserpräsident Abbas genießt Immunität
Gegen Palästinenserpräsident Mahmud Abbas wird in Berlin kein Ermittlungsverfahren wegen einer Holocaust-Äußerung im Bundeskanzleramt eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte die entsprechenden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Ergebnis, wie sie am Montag mitteilte. Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, er genieße aber Immunität - eine Strafverfolgung sei nicht möglich.
Abbas hatte Mitte August 2022 nach einem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt vor Journalisten gesagt, Israel habe seit 1947 "50 Massaker, 50 Holocausts" in palästinensischen Orten begangen. Die Äußerung sorgte für große Empörung. Auch Scholz verurteilte sie im Nachgang.
Es habe zwei Strafanzeigen gegeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft nun mit. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil sie keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung sah. Dagegen wurden wiederum Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Diese erklärte nun, dass die Beschwerden Erfolg hatten, soweit es um die strafrechtliche Einordnung der Äußerungen gehe.
Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft verharmlosten sie den Holocaust. Die "Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Gründung des Staates Israel ist nicht ansatzweise mit der Lage der jüdischen Bevölkerung Europas unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vergleichbar", hieß es.
Der Vergleich bagatellisiere Quantität und Qualität der Gräueltaten der Nationalsozialisten. Abbas' Worte seien auch geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Er habe die israelische Politik inhaltlich auf die gleiche Stufe gestellt wie die Maßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes.
Damit habe er Israels Politik eine solche Verwerflichkeit zugemessen, das sie jeglichen dagegen gerichteten Widerstand legitimieren könne. Die Äußerungen seien somit darauf angelegt gewesen, die Hemmschwelle für Gewalt gegen israelische oder jüdische Einrichtungen herabzusetzen. Allerdings sei es nicht möglich, Abbas deswegen zu verfolgen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft weiter.
Repräsentanten anderer Staaten, die amtlich eingeladen wurden, genießen Immunität. Zwar habe Deutschland die Palästinensergebiete nicht als Staat anerkannt, führte die Behörde aus. Die Regelung solle aber Kontakte zwischen Völkerrechtssubjekten auf höchster Regierungsebene von den Problemen freihalten, die sich aus einer Strafverfolgung ergäben. Zu diesen Subjekten gehörten auch die Palästinensergebiete.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe dazu auch eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts eingeholt. Die beiden Anzeigeerstatter könnten aber nach Auffassung der Behörde noch ein Klageerzwingungsverfahren beginnen. So könnten sie eine Entscheidung des Kammergerichts dazu einholen, ob doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Abbas eingeleitet werden müsse.
M.Odermatt--BTB