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Berliner Gericht bestätigt Tempo 30 auf zentraler Leipziger Straße
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Tempo-30-Begrenzung auf der zentralen Leipziger Straße im Stadtteil Mitte bestätigt. Die Begrenzung zwischen dem Potsdamer Platz und der Charlottenstraße sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung mit. An die Anordnung des Berliner Luftreinhalteplans von 2019 sei die Stadt gebunden, hieß es weiter. (Az.: VG 11 K 184/19)
Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer mit der Begründung, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung die Schadstoffbelastung in der Luft nicht senke. In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans von 2019 war eine Überschreitung des Grenzwerts für 2020 prognostiziert worden. In den vergangenen Jahren wurde dieser Wert jedoch unterschritten.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Prognose für das Jahr 2020 sei nicht zu beanstanden, weil sie auf wissenschaftlich anerkannten Messmethoden beruhe. Für die Bewertung der Prognose komme es grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Erstellung an. Zudem spreche vieles dafür, dass der Grenzwert erst durch die ergriffenen Maßnahmen unterschritten worden sei.
Neben der Geschwindigkeitsbegrenzung wurde ein Durchfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge erlassen. Dieses wurde im Sommer 2022 wieder aufgehoben. Demnächst stehe die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans an. Dieser müsse die jüngsten Messergebnisse zur Kenntnis nehmen und bewerten, hieß es.
M.Furrer--BTB