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Bundesrat stimmt zu: Georgien und Moldau sind künftig sichere Herkunftsstaaten
Georgien und Moldau gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am Freitag mit einer Mehrheit einem entsprechenden Gesetz des Bundestags zu. Bei als sicher geltenden Ländern wird vermutet, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der jeweilige Staat vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Mit der Einstufung lässt sich deshalb die Bearbeitung der Asylverfahren beschleunigen.
Die Anerkennungsquoten für Asylbewerberinnen und -bewerber aus Georgien und Moldau lagen laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2023 bei nur rund 0,1 Prozent, es wurde also nur etwa jeder tausendste Antrag anerkannt.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz will die Bundesregierung für eine schnellere Bearbeitung dieser Anträge und bei einer Ablehnung eine schnellere Rückkehr sorgen. Deutschland werde dadurch "als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv", heißt es im Gesetzentwurf.
Das Recht auf individuelle Anhörung und Prüfung des Begehrens bleibt aber im Grundsatz unberührt. Betroffene müssen jedoch in der Regel in Flüchtlingsunterkünften wohnen und dürfen in Deutschland keine Arbeit aufnehmen.
Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Kritik an der Einstufung äußerten zuvor die Linken und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl. Die Organisation konstatierte in beiden Ländern "keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen".
J.Bergmann--BTB