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Islamist aus Hamburg wegen Planung von Selbstmordanschlag in Schweden verurteilt
Wegen der Vorbereitung eines Selbstmordanschlags auf eine Kirche in Schweden ist ein Islamist in Hamburg am Dienstag zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der aus Syrien stammende 29-Jährige sich um die Beschaffung von Komponenten zum Bau eines Sprengstoffgürtels bemüht hatte.
Der Tatplan des Beschuldigten entstand nach Feststellungen des Gerichts als Reaktion auf eine Koranverbrennung durch einen Rechtsextremisten in Schweden. Der Mann stand während der Vorbereitungen laut Anklage mit einer Kontaktperson der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in Verbindung und wurde von ihr angeleitet. Verurteilt wurde er nun wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie Terrorismusfinanzierung.
Der ursprünglich wegen einer mutmaßlichen Einbindung in die Anschlagspläne mitangeklagte jüngere Bruder des Beschuldigten wurde vom Gericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zu Terrorismusfinanzierung in geringfügigem Umfang verurteilt. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass sich der 24-Jährige nicht an der Vorbereitung beteiligt und keine Details über das von seinem Bruder geplante Verbrechen gekannt hatte.
Demnach versuchte der in Hamburg lebende Hauptbeschuldigte zwar, seinen in Bayern wohnenden jüngeren Bruder für eine Beteiligung zu gewinnen. Dieser reagierte laut Gericht aber "zurückhaltend". Er habe seinen älteren Bruder von dem Verbrechen abhalten wollen, zugleich aber befürchtet, dass dieser bei "offenem Widerspruch" den Kontakt ganz abbrechen könnte. Demnach war der Jüngere von der Familie beauftragt, sich um seinen Bruder zu kümmern.
Die deutschen Sicherheitsbehörden rückten am 25. April zu einer Festnahme- und Durchsuchungsaktion gegen die Brüder und ihr Umfeld aus. Der 29-Jährige wurde dabei von Spezialkräften in Hamburg gefasst. Einzelheiten zu seinen Anschlagsplänen kamen erst durch weitere Ermittlungen ans Licht.
Laut Anklage waren die Anschlagspläne des 29-Jährigen zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch sehr vage. Demnach besaß er allerdings erste Grundstoffe zur Sprengstoffherstellung, weitere Substanzen hatte er schon bestellt. Demnach hätte er daraus am Ende eine funktionsfähige Bombe bauen können.
Auf die Beschaffung von Grundstoffen und Komponenten für einen Sprengsatz bezogen sich auch die Vorwürfe der Terrorismusfinanzierung beziehungsweise der Beihilfe dazu. Der jüngere Angeklagte wurde am Ende dafür verurteilt, dass er für seinen Bruder im Internet Harnstoffdünger im Wert von 13,99 Euro bestellt hatte. Dieser sollte zur Herstellung eines Sprengstoffs dienen.
J.Fankhauser--BTB