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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Befugnisse von Bundeskriminalamt
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die schwierige Balance zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Schutz vor schweren Straftaten begonnen. Es geht um die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Überwachung von Kontaktpersonen und beim Umgang mit personenbezogenen Daten. An das Gericht wandten sich fünf Beschwerdeführende, darunter Anwältinnen und Aktive aus der Fußballfanszene. (Az. 1 BvR 1160/19)
Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie finden, dass die angegriffenen Regeln im Bundeskriminalamtgesetz gegen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Momentan erlaube die Regelung die Überwachung von zu vielen Menschen, sagte ihr Prozessbevollmächtigter Bijan Moini vor Gericht.
Er kritisierte das Zusammenführen von Daten in einer zentralen Sammlung. Dies berge das Risiko, dass Daten aus dem Zusammenhang gerissen würden. So könnten Menschen als Verdächtige in die Datenbank geraten, ohne dass sie wirklich eine Straftat begangen hätten, und in Zukunft von der Polizei harscher behandelt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Befugnisse des BKA vor der Verhandlung in Karlsruhe mit dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise vor Terrorismus. "Neue Kriminalitätsphänomene brauchen auch Antworten des Staats", sagte sie. Die Sicherheitslage in Deutschland habe sich verändert. Während einer laufenden Ermittlung solle keine Zeit damit verloren gehen, unterschiedliche Systeme zu verknüpfen.
Die Verhandlung führe das Gericht "einmal mehr in das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staats und dem Schutz individueller Freiheitsrechte", kündigte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung an.
Das angegriffene Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des BKA und dessen Zusammenarbeit mit den Kriminalämtern der Länder. Das Verfassungsgericht beschäftigt sich nicht zum ersten Mal damit: Eine frühere Fassung verwarf es 2016 teilweise, 2017 wurde das Gesetz novelliert. Ein Urteil wird am Mittwoch noch nicht erwartet. Es ergeht meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
F.Pavlenko--BTB