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Karlsruhe: Wohnungsdurchsuchung wegen Adbusting-Verdachts ist unangemessen
Eine Wohnung wegen des Verdachts auf eine versuchte sogenannte Adbusting-Aktion Monate später von der Polizei durchsuchen zu lassen, ist unangemessen. Dadurch wurde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschied. Die Verfassungsbeschwerde eine Frau aus Berlin hatte damit Erfolg. (Az. 2 BvR 1749/20)
Beim Adbusting werden Werbeplakate bemalt oder anderweitig umgestaltet, sodass ihr ursprünglicher Sinn verfremdet wird. Die Polizei hatte die Frau im Mai 2019 dabei beobachtet, wie sie an einer Bushaltestelle ein Werbeplakat der Bundeswehr herausnehmen und durch ein umgestaltetes, Bundeswehr-kritisches Plakat ersetzen wollte. Die Beamten stoppten sie aber.
Im Folgemonat seien dann in Berlin an mehreren Stellen ähnlich veränderte Plakate gefunden werden, teilte das Gericht mit. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten habe dann die Durchsuchung der Wohnung der Frau angeordnet, im September seien die Räume durchsucht worden.
Später legte die Frau dagegen Beschwerde beim Berliner Landgericht ein, das diese jedoch verwarf. Diesen Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht nun auf. Zwar habe der Anfangsverstand eines versuchten einfachen Diebstahls gegen die Frau bestanden, erklärte es - weil sie dabei beobachtet wurde, wie sie das Plakat aus dem Schaukasten nahm.
Das sei aber keine schwere Straftat, die eine Durchsuchung ihrer Wohnung rechtfertigen würde. Es sei auch äußerst unwahrscheinlich, dass dort Beweismittel gefunden würden, welche diese konkrete versuchte Tat aufklären könnten.
Das Verfassungsgericht hob darum den Beschluss des Landgerichts auf, mit dem die Beschwerde der Frau abgewiesen worden war. Das Landgericht muss neu über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
O.Bulka--BTB