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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zu Online-Register zu Krankenhäusern
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung zum geplanten Online-Register zur Qualität von Krankenhäusern erzielt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte am Mittwochabend die Verständigung: "Patientinnen und Patienten erfahren endlich, wo sie am besten behandelt werden", erklärte er. Und über die mit dem Gesetz verknüpften Milliarden-Hilfen für die Krankenhäuser sei auch "eine Insolvenzwelle" bei den Kliniken abgewendet.
Das im Oktober vom Bundestag beschlossene Gesetz zielt auf die Einführung eines im Internet abrufbaren Transparenzverzeichnisses. Es soll die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren.
Lauterbach hatte im vergangenen Jahr auf große Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Häusern verwiesen. "Die Sterblichkeitsunterschiede sind zum Teil 100 Prozent", sagte er im November. Der Atlas wird deshalb auch Angaben für nicht geglückte Behandlungen für bestimmte Eingriffe für jedes einzelne Krankenhaus dokumentieren und welche Kliniken bestimmte Behandlungen besonders häufig vornehmen und dafür gut ausgestattet sind.
Der Bundesrat hatte das Vorhaben zwar grundsätzlich begrüßt. Die Länder kritisierten aber den hohen Bürokratieaufwand. Und sie bezweifelten, ob das vorgesehene Verzeichnis für Laien verständlich genug sein werde, die Krankenhäuser über genügend Finanzmittel dafür verfügen und ausreichende Rechtssicherheit bei Einsprüchen gegen die veröffentlichten Angaben gewährleistet sei.
Mit Blick auf die finanziellen Vereinbarungen sagte Lauterbach nun, die Bundesregierung stehe zu ihrem Wort: "Die Tariflohnsteigerungen aller Beschäftigten in Krankenhäusern werden künftig bei der Erstattung der Betriebskosten besser abgebildet, Krankenkassen müssen Krankenhauskosten schnell erstatten, die Kliniken bekommen mehr finanziellen Spielraum in diesem Jahr", erklärte er. Und es werde "ein Transformationsfonds mit Bundes- und Landesmitteln eingerichtet", mit dem der Übergang zu einer breiter angelegten Krankenhausreform finanziell erleichtert werden solle.
Der Bundesrat könnte nun am 22. März das Gesetz abschließend billigen. Das Online-Register könnte dann nach früheren Angabe Lauterbachs ab 1. Mai verfügbar sein.
M.Ouellet--BTB