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Marine Le Pen übernimmt gesetzliche Betreuung ihres Vaters Jean-Marie Le Pen
Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen ist zur gesetzlichen Betreuerin ihres Vaters, des Parteigründers Jean-Marie Le Pen ernannt worden. Grundlage dafür sei ein medizinisches Gutachten, wonach der 95-Jährige nicht mehr in der Lage sei, seine Angelegenheiten selber zu regeln, erklärte sein Anwalt François Wagner am Mittwoch. Marine Le Pen und ihre beiden Schwestern könnten künftig je allein oder gemeinsam in bestimmten Angelegenheiten für ihren Vater handeln.
Damit wird es unwahrscheinlich, dass sich Jean-Marie Le Pen wie geplant im Herbst vor Gericht verantwortet. Dem Parteigründer, seiner Tochter Marine Le Pen sowie 25 weiteren Menschen wird die Veruntreuung von EU-Geldern vorgeworfen. Der Prozess vor dem Pariser Strafgericht ist vom 30. September bis 27. November anberaumt.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen 2004 und 2016 Assistenten von Europaabgeordneten für die rechtspopulistische Partei beschäftigt zu haben. Marine Le Pen bestreitet die Vorwürfe.
Im Juli will das Gericht nach einem Experten-Gutachten entscheiden, ob der 95-jährige Jean-Marie Le Pen in der Lage ist, an dem Prozess teilzunehmen. "Ich denke, das Gericht wird feststellen, dass er weder hingehen, noch aussagen noch am Prozess teilnehmen kann", sagte Vize-Parteichef Louis Alliot.
Der Gesundheitszustand des Parteigründers hatte sich nach einem Herzinfarkt im vergangenen Jahr nach Aussagen seiner Familie erheblich verschlechtert.
Jean-Marie Le Pen hatte 1972 die rechtsextreme Partei Front National gegründet und trat fünf Mal im Präsidentschaftswahlkampf an. 2002 gelang ihm der Einzug in die Stichwahl gegen Jacques Chirac. Seine Tochter übernahm die Parteiführung 2011, benannte die Partei in Rassemblement National um und distanzierte sich zunehmend von ihrem Vater.
Marine Le Pen will 2027 zum vierten Mal bei der Präsidentschaftswahl kandidieren und liegt in Umfragen derzeit vorn. Ihr Gegenkandidat steht noch nicht fest, Amtsinhaber Emmanuel Macron kann laut Verfassung nicht direkt wieder antreten.
K.Brown--BTB