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EU-Parlament beschließt Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Das Europäische Parlament hat ein Verbot der Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg für ein Gesetz, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Damit nimmt die EU unter anderem China ins Visier: Westliche Staaten werfen der Volksrepublik die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vor.
Die Behörden sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bei mutmaßlicher Zwangsarbeit innerhalb der EU sind die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig, außerhalb der EU die Kommission in Brüssel. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.
Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Fachleuten zufolge ist es in solchen Fällen häufig schwierig oder gar unmöglich, die Arbeitsbedingungen vor Ort zu untersuchen und Belege zu finden. Die Behörden sollen sich deshalb etwa auf allgemeinere wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können. Dafür soll die EU-Kommission nun eine ausführliche Datenbank einrichten.
Darunter könnte etwa die chinesische Provinz Xinjiang fallen. Fachleute wie der China-Experte Adrian Zenz gehen davon aus, dass mehr als eine Million muslimische Uiguren in der Region unter dem Vorwand sogenannter "Armutsbekämpfungs-Maßnahmen" zur Arbeit gezwungen und streng überwacht werden. Staatlich organisierte Zwangsarbeit wird außerdem etwa bei der Baumwollernte in Turkmenistan und in der Landwirtschaft in Usbekistan vermutet.
Das Europaparlament hatte in den Verhandlungen gefordert, dass sich beim Verdacht auf staatlich organisierte Zwangsarbeit die Beweislast umkehrt. Damit hätten Unternehmen beweisen müssen, dass es in ihren Lieferketten keine Zwangsarbeit gibt. "Ohne die Beweislastumkehr ist das Gesetz wirkungslos", hatte auch der China-Experte Zenz gewarnt. Unter den Mitgliedstaaten gab es dafür jedoch keine Mehrheit.
Der deutsche Chemiekonzern BASF und der Autobauer Volkswagen waren im Februar unter Druck geraten, weil sie mit Unternehmen in Xinjiang zusammenarbeiteten und dort mutmaßlich uigurische Zwangsarbeiter einsetzten. BASF kündigte daraufhin seinen Rückzug aus der Region an. VW verwies hingegen auf eine interne Überprüfung, die keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im Rahmen seiner Aktivitäten in Xinjiang ergeben habe.
In den USA gilt bereits seit 2021 ein Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit der Uiguren. Hersteller müssen seitdem nachweisen, dass in ihren Produktionsketten keine uigurischen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Befürworter des EU-Gesetzes warnten deshalb, ohne eine entsprechende europäische Regelung würden Produkte aus Xinjiang vermehrt in die EU importiert.
K.Thomson--BTB