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EuGH urteilt über Entzug von Nationalität nach Annahme anderer Staatsangehörigkeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über den Entzug der Staatsbürgerschaft nach der Annahme einer zweiten Nationalität außerhalb der Europäischen Union. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf fragte, ob eine deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Es muss über die Fälle von fünf Menschen entscheiden, die zwischen den 70er und den 90er Jahren aus der Türkei nach Deutschland kamen. (Az. C‑684/22 u.a.)
Sie ließen sich später einbürgern, nahmen aber dann wieder die türkische Nationalität an. Die Behörden stellten fest, dass sie deshalb keine Deutschen mehr seien. Dagegen zogen sie in Nordrhein-Westfalen vor Gericht. Bislang ist der Doppelpass in Deutschland nur in einigen Fällen möglich. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das Ende Juni in Kraft tritt, sieht allerdings die Möglichkeit mehrerer Staatsangehörigkeiten vor.
W.Lapointe--BTB