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Togo wählt nach umstrittener Verfassungsreform neues Parlament
In Togo sind die Menschen zehn Tage nach der Verabschiedung einer umstrittenen Verfassungsreform zur Parlamentswahl aufgerufen. Bei der Abstimmung am Montag werden neben den 113 Abgeordneten der Nationalversammlung erstmals auch 179 Regionalabgeordnete aus den fünf Regionen des Landes gewählt, die dann zusammen mit Gemeinderäten einen neu geschaffenen Senat wählen werden. Die neue Parlamentskammer ist Teil der Reform, die den Übergang Togos von einem Präsidial- zu einem parlamentarischen System vorsieht.
Kritiker werfen Präsident Faure Gnassingbé vor, mit der Reform wolle dieser die jahrzehntelange politische Vorherrschaft seiner Familie in dem westafrikanischen Land verlängern. Gemäß neuer Verfassung wählt künftig das Parlament den Präsidenten, der nur noch eine überwiegend zeremonielle Rolle hat. Daneben wird der neue Posten des Vorsitzenden des Ministerrats geschaffen, der als Regierungschef fungiert.
Das Amt fällt laut dem neuen Verfassungstext dem Chef der Partei zu, die im Parlament die Mehrheit stellt. Derzeit ist dies die von Gnassingbé angeführte Partei Unir. Gnassingbé hatte das Präsidentenamt im Jahr 2005 von seinem Vater Eyadema Gnassingbé übernommen. Seitdem wurde er mehrfach im Amt bestätigt, nach alter Verfassung hätte er 2025 für eine letzte Amtszeit kandidieren können. Die Opposition hatte nach jeder der vergangenen Wahlen Betrugsvorwürfe erhoben.
Oppositionsparteien haben die Verfassungsreform als "institutionellen Putsch" bezeichnet und ihre Anhänger zu einer hohen Wahlbeteiligung aufgerufen. Proteste gegen die Verfassungsreform waren von den Behörden blockiert worden.
Gnassigbés Anhänger loben ihn für seine Entwicklungsprogramme, die ihrer Ansicht nach die Infrastruktur in der ehemaligen deutschen Kolonie verbessert haben.
Die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (Ecowas) hat die Entsendung von Wahlbeobachtern angekündigt. Togos Wahlkommission lehnte allerdings Wahlbeobachter der togoischen Bischofskonferenz ab. Die Kommunikationsbehörde HAAC setzte zeitweise die Akkreditierung ausländischer Pressevertreter für die Wahlberichterstattung aus.
I.Meyer--BTB