Berliner Tageblatt - Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung

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Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung
Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung / Foto: © AFP/Archiv

Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung

Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für eine Reform der ambulanten Versorgung: Das Kabinett stimmte am Mittwoch dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu. Dieses zielt unter anderem auf eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Hausärztinnen und -ärzte sollen dafür mehr finanzielle Spielräume bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit seinem Gesetz zudem die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie verbessern.

Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war auch die Einführung von Gesundheitskiosken. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Lauterbach strich die Kioske aber aus dem Entwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz rein verhandelt werden.

B.Shevchenko--BTB