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Ministerpräsidenten wollen mit Scholz über Elementarschaden-Versicherung sprechen
Die jüngsten Überschwemmungen und die daraus resultierenden Schäden heizen die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an: Am 20. Juni wollen die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin darüber beraten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der "Augsburger Allgemeinen" vom Mittwoch. Die Runde berät demnach über das Ergebnis von vier Sitzungen einer entsprechenden Arbeitsgruppe.
Hintergrund ist ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. März. Die Ampel-Regierung wird darin aufgefordert, "eine bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden, die auch Sturmflutschäden umfassen sollte, einzuführen". Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist allerdings gegen eine solche Pflichtpolice, wie seine Sprecherin erklärte.
Aus Sicht des Bundesjustizministeriums "löst die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nicht das Problem der Gefahr von Gebäudeschäden und der damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger", erklärte die Sprecherin. Sie verwies unter anderem auf den bürokratischen Aufwand durch die notwendigen Kontrollen. "Bei mehreren Millionen Wohngebäuden in Deutschland und dem dafür erforderlichen versicherungsrechtlichen Sachverstand ist diese Prüfung sehr aufwendig und kostenintensiv".
Zudem würde eine Versicherungspflicht "das Wohnen in ganz Deutschland verteuern", hieß es weiter. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums schätzt die Versicherungsbranche die Kosten pro Einfamilienhaus auf 100 bis 2000 Euro pro Jahr. "Die Entscheidung, ob Hauseigentümer ihre Wohngebäude gegen Elementarschäden versichern wollen, sollte daher grundsätzlich jedem selbst überlassen bleiben", folgert die Ministeriumssprecherin. Nur mit "mehr Prävention" könne es gelingen, Schadensfälle wirksam zu verhindern oder zu minimieren. "Hier sind gerade auch die Länder in der Pflicht."
CDU und CSU fordern, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadendeckung angeboten werden dürfen. Die Versicherten sollen aber nach Aufklärung über das Risiko, den Schaden selbst tragen zu müssen, die Möglichkeit haben, diese Option abzuwählen.
Für die Union ist eine Pflichtversicherung mit Opt-out-Recht notwendig, weil in stark belasteten Regionen die Prämien exorbitant steigen könnten, "so dass die Menschen im Vertrauen darauf, dass der Staat im Schadensfall einspringt, auf den Abschluss verzichten könnten", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich der „Augsburger Allgemeinen“. Damit müssten "letztlich alle Steuerzahler für Einzelschäden einstehen".
Elementarschäden sind Schäden, die durch die Natur verursacht werden. Dazu gehören Schäden durch Hochwasser, Sturm oder Erdrutsch. Zwar lässt sich in der Regel kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Unwettern und dem Klimawandel herstellen, aber wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit und Intensität extremer Wetterereignisse durch die globale Erwärmung deutlich zunimmt.
F.Pavlenko--BTB