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Beförderung von Weils Büroleiterin: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue
Im Fall einer zwischen Regierungsparteien und Opposition umstrittenen Gehaltserhöhung für die Büroleiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die Staatsanwaltschaft in Hannover Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts von Untreue eingeleitet. Der Verdacht richte sich aber gegen Unbekannt und nicht gegen konkrete Beschuldigte, betonte einer Sprecherin der Ermittlungs- und Anklagebehörde am Dienstag. Es handle sich außerdem um einen Anfangsverdacht für mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten. Das Ergebnis sei offen.
Der Streit um eine mit einer rückwirkenden Gehaltserhöhung in Höhe von 1900 Euro im Monat verbundene Beförderung von Weils Büroleiterin schwelt bereits seit Monaten. Der niedersächsische Landtag setzte auf Betreiben der CDU inzwischen einen Untersuchungsausschuss ein, der die Sache aufarbeiten soll.
Grundlage der Beförderung war eine erst unmittelbar zuvor erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen innerhalb der Regierung. Der CDU wirft Weil in dem Fall persönliche Begünstigung vor und spricht von rechtswidrigem Vorgehen. Die Regierung weist dies zurück. Über die Einleitung von Ermittlungen in der sogenannten Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei berichtete am Dienstag zuerst die "Hannoversche Allgemeine Zeitung".
Kürzlich hatte die CDU ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt, demzufolge die ursprüngliche Gehaltseinstufung der Büroleiterin sowie deren späteren Hochstufung rechtswidrig gewesen sein sollen. Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft war die Berichterstattung dazu der Auslöser zur Einleitung eines formalen Verfahrens, weil damit der Anfangsverdacht der möglichen Untreue im Raum stand. Bereits seit März prüfte die Behörde den fraglichen Sachverhalt ihren Angaben zufolge nach Eingang von zwei privat gestellten Strafanzeigen.
Die Landesregierung erklärte am Dienstag, sie habe entsprechende Meldungen zur Einleitung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Hannover "zur Kenntnis genommen". Die Behörde habe bislang aber noch keinen Kontakt zur Staatskanzlei aufgenommen. "Die Staatskanzlei geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens aus, sie sieht nach wie vor keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit", erklärte eine Regierungssprecherin in Hannover.
Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag sah sich dagegen bestätigt. "Wir weisen seit Monaten darauf hin, dass die Art und Weise der Gewährung der höheren Bezahlung an die Büroleiterin des Ministerpräsidenten rechtswidrig ist", erklärte deren parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann.
Der Rechtsgutachter habe von einem "eindeutigen Fall" gesprochen, der zu einem Disziplinarverfahren führen müsse, fügte Hermann an. Sie kritisierte zugleich den Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Jörg Mielke (SPD). Dieser sei nach Erkenntnissen aus dem Untersuchungsausschuss von "eigenen Fachbeamten" vor einer rückwirkenden höheren Bezahlung von Weils Büroleiterin gewarnt worden.
M.Furrer--BTB