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Bundesverwaltungsgericht prüft Fortbestand von Corona-Impfpflicht für Soldaten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft ab Mittwoch (09.30 Uhr), ob sich Soldatinnen und Soldaten weiterhin gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Das Bundesverteidigungsministerium nahm die Impfung im November 2021 in die Liste der verbindlichen Basisimpfungen auf. Das Bundesverwaltungsgericht sah dies am 7. Juli 2022 zwar als rechtmäßig an, ordnete dabei aber an, dass das Ministerium die Notwendigkeit dieser Impfung regelmäßig überprüfen muss. (Az. 1 WB 50.22)
Der Antragsteller meint, die Impfpflicht sei jedenfalls inzwischen nicht mehr angemessen und daher rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Streit in erster und letzter Instanz zuständig. Der erste Wehrdienstsenat wird seine Verhandlung voraussichtlich am Donnerstag fortsetzen. Ob dann noch am selben Tag ein Urteil verkündet wird, ist offen.
T.Bondarenko--BTB