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AfD verliert in Bayern in Rechtsstreit um Coronamaßnahmen in Landtag
In einem Rechtsstreit um die Coronaschutzmaßnahmen im bayerischen Landtag hat die AfD-Fraktion eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes erlitten. Nachdem die Maßnahmen von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zuvor bereits 2021 in einem Verfahren zu einstweiligen Anordnungen bestätigt wurden, bestätigten die obersten bayerischen Verfassungsrichter sie nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nun auch in einem Hauptsacheverfahren. Die AfD hatte gegen den Landtag und gegen die Landtagspräsidentin geklagt.
Dem Urteil zufolge war die Klage gegen den Landtag unzulässig. Gegenüber der Landtagspräsidentin war die Klage zwar teilweise zulässig, aber unbegründet. Weder durch die Anordnung einer erweiterten Maskenpflicht für Sitzungen im Plenarsaal, in Ausschüssen und anderen parlamentarischen Sitzungen noch durch die Regelung zur Testpflicht für durch Attest vom Maskentragen befreite Abgeordnete seien die Organrechte der Antragsteller verletzt worden, hieß es. Aigner sei durch das Hausrecht zu den Maßnahmen berechtigt gewesen. Angesichts der damaligen Pandemielage seien es keine unangemessenen Maßnahmen gewesen.
S.Keller--BTB